Keine Orientierungstag-Pflicht für Frauen
Die interkantonale Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) hielt am Freitag in Disentis GR ihre Jahreskonferenz ab. 2017 hatte die Regierungskonferenz mehrere Varianten für den Orientierungstag prüfen lassen, darunter ein Obligatorium für Frauen.
Verfassungsänderung nötig
Ein solches Obligatorium könne dazu beitragen, das Potenzial von Frauen für die Armee besser zu nutzen, und es könnte das Wissen der jungen Leute über Instrumente der Schweizer Sicherheitspolitik erweitern, befand die Konferenz damals. Die Abkehr vom Obligatorium begründete sie mit einem auswärtigen Rechtsgutachten.
Darin sei dargelegt worden, dass die Pflicht für Frauen, den Tag zu besuchen, eine Änderung der Bundesverfassung erfordere, hiess es in der Mitteilung zur Plenarversammlung. Diese entschied deshalb, auf die Einführung des Obligatoriums zu verzichten.
Die Kantone sollen in den Augen der Militärdirektoren aber verpflichtet werden, die nicht stellungspflichtigen Schweizerinnen zum Orientierungstag einzuladen. Wer kommt, kann den Tag als Amtstermin geltend machen und damit zum Beispiel allfällige Lohneinbussen wegen des Ausfalls bei der Arbeit mindern.
Laut der Mitteilung müssten für diese Variante lediglich Gesetzesbestimmungen geändert werden, nämlich im Obligationenrecht und auch im Erwerbsersatzgesetz.
Erwartungen an Obligatorium
Auf das Obligatorium für Frauen setzt die Armeeführung. Armeechef Philippe Rebord versprach sich davon vergangenes Jahr eine Verdreifachung des Frauenanteils bei der Armee. Dieser lag damals bei unter einem Prozent. Eine Wehrpflicht für Frauen war aber auch für ihn kein Thema.
Den Orientierungstag dient der Vorbereitung der Rekrutierung. Schweizer Männer müssen den Anlass zwischen ihrem 17. und dem 18. Geburtstag besuchen, wie es auf der Webseite der Armee heisst. Frauen können schon heute freiwillig teilnehmen. Durchgeführt werden die Orientierungstage von den Kantonen. (sda)
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