Kein Bestechungsverfahren gegen Novartis
Novartis hatte Anfang Mai zugegeben, im Februar 2017 einen einjährigen Vertrag mit Essential Consultants, der Firma von Trumps Privatanwalt Michael Cohen, in der Höhe von über 1,2 Millionen Dollar abgeschlossen zu haben. Über das gleiche Konto waren auch die Schweigegeld-Zahlungen an die Porno-Darstellerin Stormy Daniels geflossen.
Das Büro des US-Sonderermittlers Robert Mueller hatte Novartis deswegen im November letzten Jahres kontaktiert. Mueller untersucht mutmassliche Absprachen zwischen Russland und Trumps Wahlkampfteam 2016.
Keine Hinweise auf Bestechung
Bei der BA ging danach eine Strafanzeige wegen Zahlungen in die USA ein. Diese entschied nun, kein Strafverfahren zu eröffnen, weil es keine Hinweise auf eine Verbindung der Zahlungen an Trumps Anwalt mit einer Amtshandlung des US-Präsidenten gebe.
Auch in Bezug auf den Vorwurf der Bestechung Privater bestehe kein ausreichender Tatverdacht. Denn die Zahlungen könnten nicht in Verbindung mit einer pflichtwidrigen Handlung des Empfängers gebracht werden.
Die Voraussetzungen für die Strafbarkeit des Unternehmens seien damit nicht erfüllt. Und der Tatbestand der missbräuchlichen Einflussnahme existiere im Schweizer Recht nicht. Die BA behalte sich jedoch vor, die Situation erneut zu prüfen, sollten neue Beweise oder Tatsachen auftauchen.
Novartis weist Vorwüfe zurück
In US-Medien wurde angesichts der Zahlungen an Cohen - unter anderem durch Novartis, den US-Telekomkonzern AT&T und Korea Aerospace Industries - spekuliert, dass sich der Anwalt womöglich von Unternehmen als Türöffner zu Trump bezahlen liess.
Novartis zufolge schloss der Konzern den Vertrag ab, nachdem sich Trump Gesundheitsthemen zugewandt hatte. Dieser sei mittlerweile ausgelaufen. Der Konzern betont gleichzeitig, dass Novartis-Chef Vasant Narasimhan in keiner Weise in die Sache verwickelt sei. Der CEO hatte beim Weltwirtschaftsforum in Davos an einem Abendessen mit Trump teilgenommen.
Novartis-Chefjurist Felix Ehrat hingegen musste nach Bekanntwerden der Zahlungen seinen Hut nehmen. In seiner Rücktritterklärung schrieb er, der Vertrag sei - "obwohl juristisch nicht zu beanstanden" - ein "Irrtum" gewesen.
Die Pornodarstellerin Stormy Daniels, deren richtiger Name Stephanie Clifford ist, hatte nach eigener Darstellung eine längere Affäre mit Trump. Nach übereinstimmender Darstellung erhielt sie von Cohen 130'000 Dollar. Die Zahlung wurde über Essential Consultants abgewickelt. Daniels gab an, das Geld sei als Schweigegeld geflossen. Trump weist eine Affäre mit ihr zurück. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.