Jugendliche Gewalttäter: Warum Kantone vor härteren Strafen warnen
Der Täter war erst 15 Jahre alt. Im März 2024 stach der Jugendliche in Zürich auf einen orthodoxen Juden ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Der Jugendliche soll sich über das Internet radikalisiert haben. In diesem Juli folgte das Urteil des Jugendgerichts Dielsdorf: ein Jahr Freiheitsentzug wegen mehrfach versuchten Mordes – die Höchststrafe für Unter-16-Jährige. Der Jugendliche zog das Urteil weiter.
Der Fall hat inzwischen auch politische Folgen. SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel reichte nach der Tat eine Motion ein, um das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Ihr Hauptanliegen: Für Jugendliche sollen künftig längere Freiheitsstrafen möglich sein. Bei 15-Jährigen soll der maximale Freiheitsentzug von einem auf zwei Jahre erhöht werden, Jugendliche ab 16 Jahren bis zu sechs statt heute maximal vier Jahre hinter Gitter kommen. Im Nationalrat wurde die Motion hauchdünn angenommen: Mit 94 zu 94 Stimmen und drei Enthaltungen kam es zum Patt, der Stichentscheid der damaligen Nationalratspräsidentin Maja Riniker verhalf ihr schliesslich zum Durchbruch. Am Donnerstag ist nun der Ständerat am Zug.
Keine Gefängnisse für Minderjährige
Kurz vor dem Entscheid schalten sich nun die kantonalen Justizdirektoren und -direktorinnen (KKJPD) in die Debatte ein. In einem Brief an die Mitglieder des Ständerats, welcher «Schweiz heute» vorliegt, warnen die Regierungsrätinnen und -räte eindringlich vor der Verschärfung. Diese sei der falsche Weg, um die Bevölkerung vor schwerer Jugendgewalt zu schützen. Der Kern ihrer Argumentation: Längere Freiheitsstrafen brächten keinen nachgewiesenen zusätzlichen Schutz.
Die heutigen Massnahmen seien keineswegs mild, betonen die Justizdirektorinnen und ‑direktoren. «Das geltende Jugendstrafrecht verfügt über einen breiten und differenzierten Sanktionenkatalog.» Freiheitsentzug mit intensiver sozialpädagogischer, therapeutischer und beruflicher Arbeit könne gerade bei schweren Fällen die entscheidende Grundlage schaffen, dass die Jugendlichen später nicht wieder straffällig werden. Nötig seien vielmehr zusätzliche spezialisierte Haftplätze, Therapieangebote, Prävention und Früherkennung.
Hinzu komme ein praktisches Problem: Für Minderjährige, die mehrere Jahre in Haft sind, gebe es in der Schweiz heute keine passende Gefängnisinfrastruktur. Diese müsste erst geschaffen werden – für eine sehr kleine Zahl von Verurteilten, aber mit hohen Anforderungen an Sicherheit, Schule, Ausbildung, Therapie und Sozialarbeit.
«Abschreckungseffekt fehlt»
Trotz dieser Bedenken hat der Vorstoss im Ständerat gute Chancen. Die zuständige Kommission empfiehlt das Hauptanliegen – die Erhöhung der Maximalstrafen – zur Annahme, auch wenn sie weitere Punkte der Motion ablehnt.
Im Nationalrat waren SVP, FDP und einige Mitte-Politiker dafür – im Ständerat begrüsst auch der parteilose Daniel Jositsch den härteren Kurs. Die Justizdirektoren und Justizdirektorinnen argumentierten «sehr technisch», sagt er. «Ein Gesetz muss auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.» Es gehe nicht darum, das gesamte Jugendstrafrecht infrage zu stellen, aber in Extremfällen müsse es möglich sein, höhere Strafen auszusprechen.
Motionärin Nina Fehr Düsel ist zuversichtlich, dass sich auch die kleine Kammer hinter ihr Anliegen stellt. «Mir geht es um Extremtaten, nicht um Bagatelldelikte», sagt die Zürcher SVP‑Nationalrätin. Resozialisierung bleibe zwar zentral, aber: «Wenn man nichts zu befürchten hat, fehlt der Abschreckungseffekt.»
Fehr Düsel verweist zudem auf die Entwicklung der Jugendgewalt. Tatsächlich hat sich die Zahl der schweren Delikte seit 2018 verdreifacht; 2024 wurden 125 Jugendliche wegen eines schweren Gewaltverbrechens verurteilt. «Ich fordere hier schon länger eine Verschärfung – die Entwicklung gibt mir recht.»
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