Nationalrat verschärft Asylkurs – auch bei Afghaninnen
Über 13'000 Menschen haben dieses Jahr bereits in der Schweiz Schutz gesucht. Es sind 17 Prozent weniger als im Vorjahr. Aufgrund der rückläufigen Zahlen hat das Staatssekretariat für Migration seine Asylprognose für das laufende Jahr kürzlich von 25'000 auf 22'000 Asylgesuche gesenkt.
Justizminister Beat Jans wies am Donnerstag auf diese Entspannung hin. Das beeindruckte den Nationalrat jedoch wenig. In einer erneuten ausserordentlichen Session beschloss er gegen den Willen des Bundesrats mehrere Verschärfungen des Asylrechts.
Mit 101 zu 84 Stimmen stimmte die grosse Kammer einer SVP-Forderung zu, wonach Afghaninnen künftig nicht mehr grundsätzlich den Flüchtlingsstatus erhalten sollen. Seit einer Praxisänderung im Juli 2023 ist dies der Fall wegen der Menschenrechtsverletzungen durch das Taliban-Regime. Jans wies vergeblich darauf hin, dass sich die Schweiz am Vorgehen der EU orientiere und keine spezielle Einladung an Afghaninnen ausgesprochen habe. Der Justizminister erklärte zudem, entgegen der Darstellung der SVP werde jedes Asylgesuch von Afghaninnen weiterhin individuell geprüft. Der Bund trete zudem nicht auf sogenannte Dublin-Fälle ein – also wenn ein anderer europäischer Staat fürs Asylgesuch zuständig ist – und führe Sicherheitsüberprüfungen durch.
Die SVP argumentierte, die Regelung befeuere die Migration von Afghaninnen, die sich bereits in einem Nachbarstaat Afghanistans befänden. Zudem werde ein schneller Familiennachzug ermöglicht. Das Ja zur SVP-Motion bedeutet in der Praxis, dass ein Teil der afghanischen Frauen eine vorläufige Aufnahme anstatt den Flüchtlingsstatus erhielte.
Härtere Gangart bei kriminellen Doppelbürgern
Deutlich gutgeheissen hat die bürgerliche Mehrheit auch eine Motion der FDP. Sie verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen Gesetzesanpassungen einleitet, damit Asylverfahren in Drittstaaten durchgeführt und abgewiesene Asylsuchende in Drittstaaten ausgeschafft werden können. Asylminister Jans verwies auf hohe rechtliche und praktische Hürden. Er schloss jedoch nicht aus, dass sich die Schweiz einer europäischen Lösung anschliessen würde. Die EU ist bestrebt, mit Drittstaaten entsprechende Abkommen abzuschliessen.
Die Schraube angezogen hat der Nationalrat auch bei Doppelbürgern. Wer in terroristische Aktivitäten verwickelt ist, soll künftig den Schweizer Pass automatisch verlieren und des Landes verwiesen werden. Neu soll dies auch für schwere Straftaten wie vorsätzliche Tötung oder Mord gelten.
Schliesslich möchte der Nationalrat, dass der Bundesrat eine neue EU-Regelung zur Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger abwehrt. Diese würde der Schweiz laut Schätzungen Mehrkosten von bis zu 900 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Der Bundesrat sprach sich gegen den Vorstoss aus, weil die entsprechende EU-Verordnung noch gar nicht definitiv verabschiedet worden ist. Als Nächstes beschäftigt sich der Ständerat mit den Forderungen.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.