Wie sich Aeschi und Badran gegen ausländisches Kapital im Immobilienmarkt verbünden
Sich kurz zu fassen, ist nicht Jacqueline Badrans Stärke. Insbesondere nicht, wenn es um ihr Kernthema geht: um das Wohnen beziehungsweise darum, was es kosten darf und wer daran verdient.
Badran präsentierte als Kommissionssprecherin eine Motion von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi – und stahl diesem dabei die Show. Nach viereinhalb Minuten ihres wie üblich ebenso engagierten wie ausufernden Votums mahnte Nationalratsvizepräsidentin Katja Christ (GLP) die SP-Nationalrätin am Dienstagvormittag mit sanftem Glockeneinsatz, zum Schluss zu kommen.
Halb zu sich selbst, halb zum Saal gewandt, sagte Badran: «Ich dachte, ich hätte zehn Minuten. Ja, was soll ich jetzt machen?» Unter Zeitdruck rief sie den Nationalrat in aller Kürze dazu auf, der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission zu folgen und eine Motion von Thomas Aeschi (SVP/ZG) anzunehmen. Diese will die sogenannte Lex Koller verschärfen und so den Immobilienerwerb durch Personen mit Wohnsitz im Ausland erschweren.
Badrans vermurkstes Zeitmanagement fiel nicht ins Gewicht: Der Nationalrat folgte ihr mit 123 zu 54 Stimmen bei 17 Enthaltungen. SP, Grüne und SVP waren für die Motion Aeschi, FDP, Mitte und GLP mehrheitlich dagegen.
«Internationales Kapital» und «kulturelle Eigenart»
Als Kommissionssprecherin hatte Badran zuvor eine kleine Geschichtslektion vorgetragen zu jenem Gesetz, das nach dem ehemaligen CVP-Justizminister Arnold Koller benannt ist. Das Gesetz hatte mehrere Vorgänger, darunter die Lex von Moos und die Lex Friedrich.
Dieses Gesetz sei die Antwort auf die «exzessiv spekulativen Landkäufe in der Schweiz durch das internationale Kapital» gewesen, die die Bodenpreise in der Schweiz explodieren liessen, so Badran.
Damals wie heute suche das «internationale Kapital» in der Schweiz einen sicheren Hafen, argumentierte Badran. Gesetzliche Regelungen wie die Lex Koller, die den Zufluss dieses internationalen Kapitals begrenzten – etwa durch Bewilligungs- und Wohnsitzpflichten bei Immobilienkäufen durch Personen im Ausland –, dienten als Anlagebarriere und dämpften die Preissteigerungen.
Doch gewichtige Lockerungen hätten diese Wirkung geschwächt, so Badran: Im Jahr 1997 wurden die Geschäftsimmobilien aus dem Schutzbereich des nunmehr Lex Koller genannten Gesetzes herausgelöst. 2005 wurden via börsenkotierte Gesellschaften direkte Anlagen aus dem Ausland in Schweizer Wohnimmobilien zugelassen.
Eine inhaltlich ähnliche Geschichtsstunde hatte zuvor Motionär und SVP‑Fraktionschef Thomas Aeschi abgehalten – wenn auch mit anderem Vokabular. Nebst der Knappheit des verfügbaren Bodens und der beträchtlichen Nachfrage aus dem Ausland sei bei der Einführung der gesetzlichen Beschränkungen auch die «Gefährdung der kulturellen Eigenart» befürchtet worden, erinnerte Aeschi.
Doch leider sei der «harte Kern» des Gesetzes, das Verbot der reinen Kapitalanlage in Immobilien und Ferienwohnungen durch Personen aus dem Ausland, «zum weichen Pudding geworden», zitierte er einen früheren SVP-Nationalrat.
Aeschi erwähnte auch Ex-Parteipräsident Toni Brunner und dessen Ablehnung der noch unter SVP-Justizminister Christoph Blocher vom Bundesrat aufgegleisten Abschaffung der Lex Koller. Der zunächst recht einsame und schlussendlich erfolgreiche Widerstand gegen die Aufhebung dieses Gesetzes legte den Grundstein für Jacqueline Badrans Aufstieg von der Zürcher Lokalpolitik ins Bundeshaus – wie sie selbst oft und gern erzählt.
Thomas Aeschi erinnerte daran, dass der Bundesrat unterdessen selbst Handlungsbedarf sieht. Im Zusammenhang mit der inzwischen abgelehnten 10-Millionen-Schweiz-Initiative schickte er im April eine Reihe von Vorschlägen zur Verschärfung der Lex Koller in die Vernehmlassung.
Auch Bundesrat will Verschärfung
Dazu gehören strengere Bewilligungspflichten für Drittstaatangehörige, Einschränkungen beim Erwerb von Geschäftsimmobilien und Beschränkungen von ausländischen Beteiligungen an börsenkotierten Immobiliengesellschaften und Immobilienfonds.
In der Vernehmlassung zeichnet sich breiter Widerstand ab – insbesondere von den Tourismuskantonen sowie von Mitte und FDP, die im Ständerat eine Mehrheit haben.
Aeschi rief die Nationalratsmitglieder dazu auf, seine Motion anzunehmen. Sonst drohe das Gleiche wie 2018, als der Bundesrat eine vorgeschlagene Verschärfung der Lex Koller nach Widerstand fallenliess. Justizminister Beat Jans (SP), der Aeschis Motion mit Verweis auf die laufenden Arbeiten zur Ablehnung empfahl, räumte ein: Eine Annahme im Nationalrat wäre ein «Auftrag für den Bundesrat», an der geplanten Vorlage festzuhalten.
Nach der Annahme seiner Motion strahlte Thomas Aeschi neben Jacqueline Badran in die Kameras. Beide lobten die gute Zusammenarbeit. Badran hatte schon länger angekündigt, die Verschärfung der Lex Koller notfalls mit einer Volksinitiative zu erzwingen, falls diese im Parlament scheitert.
Dass Badran dabei auch Unterstützung aus der SVP erhalten dürfte, zeigte eine Zwischenfrage von SVP-Nationalrätin Monika Rüegger. Nachdem der Walliser Mitte-Nationalrat Sidney Kamerzin für eine Ablehnung der Motion Aeschi plädiert hatte, fragte ihn Rüegger, ob er gerade im Namen der Bergbevölkerung oder im Namen der «Immobilienheinis» gesprochen habe. Badran strahlte über beide Ohren.
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