Haarsträubend: Töfffahrer überholt im Gotthardtunnel 45 Autos und zwei Lastwagen
Der Gotthard-Strassentunnel ist 17 Kilometer lang, nur einspurig befahrbar, es gibt Gegenverkehr und die doppelte Sicherheitslinie macht klar: Überholen ein absolutes Tabu. Einen 46-jährigen Mann aus Grossbritannien hat das nicht beeindruckt. Am letzten Samstag überholte er im Tunnel in Richtung Norden 45 Autos und zwei Lastwagen. Dies zeigt die Auswertung der Videoüberwachung, wie die Kantonspolizei Tessin am Montagmorgen mitteilte.
Alarmiert wurde die Tessiner Polizei kurz vor 16 Uhr. Die Urner Kollegen stoppten darauf den Verkehrssünder nach der Ausfahrt in Göschenen. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat den Fall übernommen. Es geht um schwere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz. Dem Briten wurde sofort verboten, auf Schweizer Strassen zu fahren. Pro Manöver überholte er zum Teil mehrere Fahrzeuge.
Wer im Gotthard auf gröbste Weise Verkehrsregeln missachtet, kann nicht damit rechnen, unentdeckt zu bleiben. Die Videokameras sehen alles. Und sie dokumentieren in regelmässigen Abständen haarsträubende Manöver. Pro Jahr kommt es etwa zu 40 bis 50 Strafverfahren, weil Autofahrer mitten im Tunnel wenden.
An Silvester 2022 etwa fuhr ein Mann aus Deutschland kurz nach der Einfahrt in den Tunnel in Göschenen in eine Nische und wendete. Er wurde nachher per Strafbefehl für die krass pflichtwidrige Unvorsichtigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt. Dazu kassierte er eine Busse von 800 Franken sowie die Verfahrenskosten von 650 Franken.
Meistens lassen sich Leute zu solch waghalsigen Manövern hinreissen, welche die Ausfahrt verpasst haben. Vernünftig ist in diesem Fall nur eine Lösung: Durch den Tunnel fahren, und dann in Göschenen respektive Airolo wieder auf die Gegenspur einbiegen.
Das gilt selbstverständlich auch in Momenten, in denen gemäss Eigenwahrnehmung gar kein Verkehr herrscht. Ein Mann verpasste am 6. September 2020 die Ausfahrt und fuhr um 21:40 Uhr versehentlich in Richtung Süden. Seine Freundin hatte am folgenden Tag ein Bewerbungsgespräch und wollte nicht übermüdet zu diesem erscheinen. Als auch noch GPS das Wenden empfahl, kehrte der Fahrer um – schliesslich sei die Strasse leer gewesen, sagte er später vor Gericht. Er habe keinen Gegenverkehr wahrgenommen, man sehe mindestens rund 400 Meter in beide Richtungen.
Doch für das Obergericht Uri war klar: Selbst wenn ein Wendemanöver nur wenige Sekunden dauert, stellt es immer eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar. Es verurteilte den Mann, der damals ein Vermögen von 15 Millionen Franken aufwies, zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 3000 Franken, macht total 60’000 Franken. Dazu gab es eine Verbindungsbusse von 15’000 Franken, die er entrichten musste.
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