Müller-Meier ist zurück: So dürfen Ehepaare ab 2027 heissen
Ab dem 1. Januar 2027 haben heiratswillige Paare die Qual der Wahl: Die Doppelnamen feiern offiziell ihr Comeback. Sie waren vor 13 Jahren abgeschafft worden. Wer heiratete, konnte entweder seinen Nachnamen behalten oder jenen seines Partners oder seiner Partnerin annehmen. Neu kommen weitere Möglichkeiten hinzu. Am Mittwoch setzte der Bundesrat das revidierte Namensrecht auf Anfang nächsten Jahres in Kraft. Das Bundesparlament hatte der Änderung im Frühling zugestimmt.
Welche Namen können heiratswillige Paare künftig wählen?
Nehmen wir das Beispiel von Herrn Müller und Frau Meier, die sich das Ja-Wort geben. Zunächst müssen sie entscheiden, ob sie auf dem Papier einen gemeinsamen Familiennamen wollen. Als solchen können sie Müller oder Meier wählen. Der Familienname stünde bei beiden zwingend an erster Stelle.
Wer den nicht berücksichtigten Namen zusätzlich weiterführen will, darf diesen dem Familiennamen anhängen – mit oder ohne Bindestrich. Entscheidet sich unser Paar beispielsweise für Meier als Familiennamen, könnte sich Herr Müller auf dem Zivilstandsamt als Herr Meier Müller oder Herr Meier-Müller eintragen lassen.
Paare, welche keinen gemeinsamen Familiennamen wünschen, haben freie Wahl. Sie können ihre Namen quasi auf den Tisch legen und in beliebiger Form neu mischen: den eigenen Namen behalten, die Namen tauschen oder einen Doppelnamen wählen. So darf sich Frau Meier beispielsweise Frau Meier-Müller und ihr Mann Herr Müller-Meier nennen. Selbstverständlich geht es auch ohne Bindestrich.
Was bleibt verboten?
Eine Kumulierung von drei oder mehr Namen ist nicht möglich. Trägt ein Verlobter bereits einen Doppelnamen, kann er nur einen der beiden Namen für den neuen Doppelnamen verwenden. Einschränkungen gibt es auch für Kinder: Sie erhalten auch künftig keine Doppelnamen.
Wie heissen die Kinder?
Entscheiden sich Herr Müller und Frau Meier vor der Heirat beide für den Namen Müller, wird auch ihr Kind automatisch zu einem Müller. Etwas komplizierter wird es, wenn sich das Paar gegen einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet. Dann müssen die Verlobten zusammen bestimmen, welchen Namen ihr Nachwuchs tragen soll, wie es im Zivilgesetzbuch heisst. Das Kind kann entweder den Nachnamen des Vaters oder jenen der Mutter erhalten. Trägt das betreffende Elternteil einen Doppelnamen, muss daraus einer der beiden Namen ausgewählt werden.
Aber gab es nicht bislang schon Doppelnamen?
Als amtlichen Namen: Nein. Möglich war jedoch, einen abweichenden Namen in den Reisepass oder die Identitätskarte eintragen zu lassen. Die Rede ist von sogenannten Allianznamen: inoffiziellen Doppelnamen mit Bindestrich. So konnte sich Frau Meier schon bislang als Frau Meier-Müller ausweisen. Bis auf Weiteres bleibe es möglich, den Allianznamen in den Ausweispapieren einzutragen, schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Wie lange die Übergangsfrist dauert, hat die Regierung noch nicht festgelegt. Gesucht wird eine technische Lösung, damit die betroffenen Personen ihren inoffiziellen Doppelnamen möglichst unkompliziert offiziell eintragen lassen können.
Was ändert sich für Paare, die schon geheiratet haben?
Grundsätzlich bleibt alles beim Alten – ausser man wird selbst aktiv. Wer zwischen 2013 und 2026 geheiratet hat und einen Doppelnamen will, kann sich beim zuständigen Zivilstandsamt melden. Wer vor 2013 geheiratet hat, darf die Reihenfolge innerhalb des Doppelnamens ändern oder die zwei Namen des Doppelnamens mit einem Bindestrich verbinden lassen. Für die Anpassungen werden jedoch Gebühren fällig.
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