Wird lautes Feuerwerk bald verboten? Das müssen Sie zur Abstimmung wissen
Worüber stimmen wir ab?
Die Initiative will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern verbieten, die Lärm erzeugen. Das soll so in die Verfassung geschrieben werden. Faktisch würde dies das Ende der allermeisten 1.-August- und Silvesterfeuerwerke bedeuten. Auch Knallereien an Hochzeiten, Vereinsfesten und Firmenjubiläen wären untersagt.
Ausnahmen gibt es für «Anlässe von überregionaler Bedeutung». Damit gemeint ist etwa ein grosses Feuerwerk an einem alljährlichen Stadtfest. Genau definiert sind die möglichen Ausnahmen aber nicht. Bewilligungsbehörden wären die zuständigen Kantone. Erlaubt bleibt auch lärmarmes Feuerwerk wie Vulkane und bengalische Zündhölzer.
Es gibt doch bereits zahlreiche Verbote auf kommunaler Ebene?
Das ist korrekt. Gerade in den letzten Jahren gab es vor allem in den Kantonen Graubünden, Zürich und Aargau diverse lokale Verbote. Bei Volksabstimmungen obsiegten meistens – aber nicht immer – die Gegner von Feuerwerken.
Warum braucht es dann ein nationales Verbot?
Das ist einer der grossen Streitpunkte: Die Feuerwerksgegner argumentieren, Lärm und Umweltverschmutzung würden keine Gemeindegrenzen kennen, zudem führe ein Flickenteppich nur zu mehr Problemen, wie etwa Ausweichbewegungen. Für die Gegenseite greift dagegen ein nationales Verbot zu weit und in die Gemeindeautonomie ein. Sie befürchtet eine zunehmende Verbotskultur.
Wer will ein Verbot?
Geboren ist die Idee aus Frust über den Lärm und die Verschmutzung durch Feuerwerke. 15 Personen schlossen sich zu einem Komitee zusammen und lancierten das Volksbegehren. Alle würden sich «ohne parteipolitische Agenda für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt» engagieren, schreiben die Initianten. Mit diversen Tier- und Naturschutzorganisationen im Rücken gelang es ihnen, knapp 138'000 Unterschriften zusammenzubringen. Auch bei der Lancierung der Kampagne verzichteten sie auf bekannte Politiker und Politikerinnen, auch wenn mittlerweile etwa die SP und die Grünen das Anliegen unterstützen.
Und wer spricht sich dagegen aus?
Es gibt eine breite Gegner-Allianz. Sowohl der Bundesrat wie alle bürgerlichen Parteien stellten sich in der Parlamentsdebatte gegen das Verbot. Aber auch hier: An der Lancierung der Nein-Kampagne fehlten die Big Names aus der Politik. Die Jungfreisinnigen waren da und auch der Gewerbeverband. Diese wehrten sich vor allem gegen eine «grassierende Verbotsflut» und einen «Nanny-Staat». An vorderster Front kämpft die Feuerwerksindustrie gegen das Verbot. Sie werde in ihrer Wirtschaftsfreiheit eingeschränkt und rund 300 Vollzeitstellen wären gefährdet.
War da nicht mal ein Kompromissvorschlag?
Doch. Und diesen hat das Parlament in allerletzter Sekunde versenkt. Kernpunkt des Gegenvorschlags wäre ein konsequentes Verbot von Böllern gewesen, also Feuerwerkskörpern ohne visuelle Effekte. Während den Bürgerlichen bereits dies zu weit ging, hielten die Grünen das für ungenügend. So versenkten sie den Kompromiss überraschend in der Schlussabstimmung. Damit hat das Stimmvolk nun nur die Wahl zwischen einem weitgehenden Verbot oder dem Status quo.
Wie sehen die Umfragen aus?
Derzeit haben die Verbots-Befürworter Vorsprung. Und zwar einen gewaltigen. Gemäss der letzten Umfrage wollen 68 Prozent die Initiative annehmen, nur 30 Prozent sprechen sich dagegen aus. Bei Initiativen ist das allerdings nicht aussergewöhnlich: Oft liegen sie zunächst vorne, verlieren dann aber im Verlaufe der Kampagne an Zustimmung. In diesem Fall ist der Unterschied zwischen den beiden Lagern aber derart gross, dass es eine Überraschung wäre, wenn die Verbots-Gegner noch auf- und überholen könnten.
Wie erklärt man sich diesen Vorsprung?
Das Thema ist wahnsinnig emotional. Die Befürworter eines Verbots werben mit Tieren und Kindern, die sich die Ohren zuhalten. Vor allem Tierfreunde quer durch alle Parteien unterstützen das Anliegen. Sie argumentieren, das private Feuerwerk habe in den letzten Jahren vielerorts massiv zugenommen. Objektiv messbar ist das kaum. Zumal in den letzten Jahren in weiteren Teilen der Schweiz Feuerwerk am Nationalfeiertag regelmässig verboten war – allerdings wegen der Trockenheit.
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