Kein Knallen mehr: Wildhaus-Alt St.Johann plant ganzjähriges Feuerwerksverbot
Die Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann plant, ein ganzjähriges Feuerwerksverbot einzuführen. Wie die Gemeinde im Newsletter am Freitag mitteilt, hatte die Bevölkerung vom 21. August bis zum 15. September die Möglichkeit, an einer Umfrage zum Thema Feuerwerk teilzunehmen. Insgesamt füllten 693 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde die Umfrage aus. Davon sprachen sich 487 Personen für ein ganzjähriges Verbot von lautem Feuerwerk aus. Dies entspricht fast 70 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und ‑teilnehmer. 205 Personen seien gegen ein ganzjähriges Verbot, wie es im Newsletter weiter heisst.
Auslöser für die Umfrage sei ein Antrag zum Thema Feuerwerk gewesen, der beim Gemeinderat eingereicht worden war, wie Gemeindepräsident Thomas Diezig auf Anfrage sagt. Der Antrag wurde von der Landwirtschaft, der Jagd und dem Verein Lot (Lebenswertes oberstes Toggenburg), welcher sich seit über 40 Jahren für Natur, Landschaft und Heimatschutz in der Berggemeinde Wildhaus-Alt St.Johann einsetzt, eingereicht. «Der Gemeinderat hat sich danach mit der Thematik befasst, kontrovers darüber diskutiert und sich dann entschieden, die Meinung der Bevölkerung einzuholen», sagt Diezig.

Keine Ausnahmen an Feiertagen
Der Gemeinderat sei erfreut über die sehr hohe Beteiligung an der Umfrage und dem überraschend klaren Resultat. Gemeindepräsident Diezig erklärt sich die vielen Stimmen für ein ganzjähriges Feuerwerksverbot damit, dass die Ruhe in der Gemeinde sehr geschätzt werde. Er weist darauf hin, dass das geplante Verbot nur lautes, knallendes Feuerwerk betrifft. «Vulkane oder Fackeln sind vom Verbot nicht betroffen», sagt Diezig. Auch an Feiertagen soll das Verbot eingehalten werden, Ausnahmen oder Bewilligungen würden keine erteilt werden. Bei einem Inkrafttreten des Verbots würde bei einem Verstoss eine polizeiliche Anzeige erfolgen.
Der Gemeinderat ist derzeit dabei, das kommunale Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit anzupassen. «Die Ausformulierung des Artikels ist im Gange», sagt Diezig. Anschliessend wird die Reglementsanpassung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Wird dieses ergriffen, kommt das geplante Verbot vors Volk. Wird es nicht ergriffen, rechnet der Gemeindepräsident mit einer Einführung des Verbots im Verlaufe des Jahres 2027.
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