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Trockenheit in der Ostschweiz: Diese Verbote gelten in Ihrem Wohnkanton

Die anhaltende Trockenheit hat in der Ostschweiz zu unterschiedlichen Einschränkungen geführt. Unsere Übersicht zeigt, welche Verbote in den Kantonen St.Gallen, Thurgau sowie Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden aktuell gelten.
Bereits im Mai war die Trockenheit so weit fortgeschritten, dass sich am Bodnesee ein sehr tiefer Wasserstand abzeichnete. (Bild: Ralph Ribi (28.5.2026))
Aufgrund der Trocken heit mussste die Feuerwehr bereits tote Fische aus dem Nestweiher in St.Gallen bergen. (Bild: BIld: BRK News)
Bereits im Mai lag der Wasserstand in Altnau sehr tief. (Bild: Ralph Ribi)
Vor allem die heimische Bachforelle ist von der anhaltenden Trockenheit betroffen. (Bild: Julia Nehmiz)

Kanton St.Gallen

Die Wälder und die Natur sind so trocken, dass eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Deshalb gilt seit Freitagmittag, 17. Juli, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet:

  • Machen Sie keine Feuer im Freien – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • Entzünden Sie kein Feuerwerk.
  • Halten Sie die Feuerverbote unbedingt ein.
  • Bei Nichteinhalten drohen Bussen.

Ausgenommen vom Feuerwerksverbot seien bereits bewilligte, kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Darunter fallen die Feuerwerke in Rorschach am 31. Juli und in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August.

Der Kanton St.Gallen ruft die Bevölkerung, die Landwirtschaft und das Gewerbe zudem dazu auf, sorgsam mit Wasser umzugehen, schreibt der Kanton St.Gallen auf seiner Webseite. Die Trockenheit hat weiter zugenommen und liegt in den Regionen Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal, Fürstenland und St.Gallen-Rorschach auf der Stufe 4 (grosse Gefahr). Die Versorgung mit Trinkwasser sei jedoch überall gewährleistet. Mehrere kommunale Wasserversorger haben Aufrufe zum Wassersparen ausgesprochen:

  • Bewässern Sie Grünflächen oder Rasenflächen möglichst nicht.
  • Giessen Sie Gärten und Grünflächen nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend. Nutzen Sie nach Möglichkeit Regenwasser.
  • Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Trinkwasser.
  • Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools.

Wasserentnahmen für Gemeingebrauch sind und bleiben weiterhin verboten. Das heisst, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt sind. Ausgenommen sind nur noch Bodensee, Walensee, Zürichsee und der Alpenrhein, heisst es weiter auf der Webseite.

Mit zunehmender Trockenheit müssen nun auch Bewilligungen für Wasserentnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden. Die Betroffenen werden durch Verantwortliche des Kantons St.Gallen direkt angeschrieben.

Aufgrund der Trocken heit mussste die Feuerwehr bereits tote Fische aus dem Nestweiher in St.Gallen bergen. (Bild: BIld: BRK News)

Zum Schutz der stark belasteten Fische und Wasserlebewesen wird das Betreten besonders sensibler Gewässerabschnitte vorübergehend untersagt. Das Verbot gilt für Personen sowie für mitgeführte Tiere. Die betroffenen Abschnitte werden vor Ort signalisiert. Weitere Informationen finden sich hier: www.sg.ch/trockenheit.

Kanton Thurgau

Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit erliess der Kanton Thurgau ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot gilt seit Dienstag, 14. Juli. Das bereits seit dem 8. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin:

  • Geltungsbereich Feuerverbot: Wald und 50 m Umkreis. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
  • Geltungsbereich Feuerwerksverbot: gesamtes Kantonsgebiet. Ausgenommen sind bereits bewilligte Grossfeuerwerke.
  • Feuerwerkskörper und Funkenflug können Felder, Wiesen und Waldränder entzünden und dadurch Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden mit Bussen bestraft.

Aufgrund der tiefen Wasserstände und der Hitzewelle erliess das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau ein Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Das Verbot gilt seit Freitag, 19. Juni.

Bereits im Mai lag der Wasserstand in Altnau sehr tief. (Bild: Ralph Ribi)

Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind laut der Webseite des Kantons Thurgau zurzeit der Bodensee (Ober- und Untersee sowie Seerhein), der Rhein, der Hüttwilersee und der Nussbaumersee. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf Weiteres zugelassen werden.

Vom Verbot ausgenommen seien auch die Bewilligungen für die Wasserkraftnutzung, für die Wärmenutzung und zur Speisung von Weihern.

Weitere Angaben finden sich auf der Webseite des Kantons Thurgau.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden die Waldbrandgefahr stark erhöht. Sie liegt mittlerweile bei Stufe 4 (grosse Gefahr). Deshalb gilt seit Mittwoch, 8. Juli, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe:

  • Das Feuerverbot gilt für sämtliche Feuer im Wald sowie im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dies umfasst auch Feuer an fest eingerichteten und bewilligten Grillstellen.
  • Ebenfalls verboten sind das Abfeuern von Raketen und Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem gesamten Kantonsgebiet.
  • Bereits kleine Zündquellen können unter den aktuellen Bedingungen Brände auslösen.
  • Feuer dürfen erst verlassen werden, wenn sie vollständig gelöscht sind.

Falls sich die Waldbrandgefahr auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) verschärft, prüft der Kanton laut eigenen Angaben die Inkraftsetzung eines generellen Feuerverbots im Freien. Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und zu geltenden Präventionsmassnahmen sind auf www.ar.ch/waldbrandgefahr zu finden.

In Appenzell Ausserrhoden gibt es derzeit kein generelles kantonales Verbot für die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.

Kanton Appenzell Innerrhoden

Aufgrund der anhaltenden Warmwetterperiode erliess auch die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden ab Samstag, 27. Juni, ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 200 Metern zum Waldrand, wie es auf der Webseite heisst. Ausserhalb der Feuerverbotszone wird die Bevölkerung um Folgendes gebeten:

  • Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen und vor dem Verlassen löschen.
  • Feuer immer beobachten und bei Funkenwurf sofort löschen.
  • Raucherwaren und Zündhölzer vor dem Wegwerfen löschen.

Aufgrund des schneearmen Winters sowie des trockenen Frühlings und Sommers führen die Fliessgewässer in Innerrhoden zudem deutlich weniger Wasser. Besonders betroffen sind die Sitter und ihre Zuflüsse, schreibt der Kanton auf seiner Webseite. Die anhaltend hohen Lufttemperaturen führen zudem zu einer starken Erwärmung der Fliessgewässer. Die Kombination aus sehr tiefen Wasserständen und hohen Wassertemperaturen gefährdet die Gewässer und ihre Fischbestände akut. Besonders betroffen sei die heimische Bachforelle. Zum Schutz der Gewässer gilt seit Freitag, 3. Juli, ein vollständiges Verbot sämtlicher Wasserentnahmen.

Vor allem die heimische Bachforelle ist von der anhaltenden Trockenheit betroffen. (Bild: Julia Nehmiz)

Dieses Verbot umfasst den genehmigungsfreien Gemeingebrauch sowie konzessionierte Sondernutzungen. Das bedeutet:

  • Verboten sind sämtliche Wasserentnahmen mit Pumpen, Leitungen oder mobilen Aggregaten.
  • Das Verbot gilt für alle Bäche und Flüsse im Kantonsgebiet.
  • Betroffen sind unter anderem die landwirtschaftliche Bewässerung sowie gewerbliche und industrielle Wasserentnahmen.

Vom Verbot ausgenommen sind ausschliesslich Wasserentnahmen zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr, heisst es weiter auf der Kantonswebseite. Ebenfalls ausgenommen sei das kurzzeitige, manuelle Befüllen von mobilen Viehtränken zur Sicherung des Tierwohls in der Landwirtschaft, sofern das Gewässer dabei nicht künstlich aufgestaut wird.

Das Wasserentnahmeverbot bleibt in Kraft, bis sich die Abflussmengen und Wassertemperaturen nachhaltig normalisiert haben. Über die Aufhebung des Verbots informiert der Kanton rechtzeitig auf der kantonalen Website. (vat/pd)

 
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