­
­
­
­

EU-Verträge: Staatspolitische Kommission plädiert für Ständemehr – die Idee dazu stammt von Andrea Caroni

Braucht es für die neuen EU-Verträge das doppelte Mehr oder nicht? Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat diese Frage jetzt beantwortet.
Andrea Caroni (FDP/AR) während einer Debatte im Ständerat. (Bild: Keystone)

Es ist die staatspolitische Streitfrage der Stunde: Sollen die neu verhandelten Rahmenverträge dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstellt werden? Im ersten Fall braucht es das Ständemehr. Damit würden die Hürden für ein Ja deutlich steigen. Aussenminister Ignazio Cassis räumte freimütig ein, dass der Bundesrat auch aus taktischen Gründen auf das obligatorische Referendum verzichtet.

Ende März führte die staatspolitische Kommission des Ständerats eine öffentliche Anhörung mit fünf Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachrichtungen durch. Einig wurden sie sich nicht; auch das Bonmot «zwei Juristen, drei Meinungen» bestätigte sich.

An ihrer letzten Sitzung hat sich nun die staatspolitische Kommission äusserst knapp für das Ständemehr ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Mit 6:6 Stimmen bei Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) stellte sie sich hinter eine Kommissionsinitiative (parlamentarische Initiative), die aus der Feder von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) stammt. Caroni, Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, hat den gordischen Knoten durchschlagen, indem er die Bundesverfassung mit Übergangsbestimmungen ergänzen will. Weil er die Verträge über eine Verfassungsänderung absichern will, unterliegen sie dem doppelten Mehr von Volk und Ständen. Die Übergangsbestimmungen lauten:

  • Die EU-Verträge zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs werden genehmigt und der Bundesrat ermächtigt, diese zu ratifizieren.
  • Ein Passus der in der Bundesverfassung verankerten Masseneinwanderungsinitiative lautet: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.» Dank Caronis Vorschlag für eine Verfassungsänderung gälte dieser Passus für die EU-Verträge nicht. Damit lässt sich ein drohender Widerspruch auflösen: Die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie im Rahmen der Personenfreizügigkeit erweitert nämlich den Kreis der Zuwanderungsberechtigten.
  • Bei Widerspruch zwischen den EU-Verträgen und der Bundesverfassung gilt das Schweizer Recht, wenn das Parlament bewusst vom Abkommen abgewichen ist.

Beim letzten Punkt geht es um die sogenannte Schubert-Praxis. Caroni will dem Parlament den nötigen Spielraum gewähren, die dynamische Übernahme von EU-Recht, wenn nötig, abzulehnen. Der Ständerat weist darauf hin, dass die Schweiz dann die völkerrechtlichen Konsequenzen tragen müsste. Im vorliegenden Fall bedeutet das: Die EU kann Ausgleichsmassnahmen verhängen.

Kritik am Entscheid der Ständeratskommission übt Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone. Sie spricht von einem «Buebetrickli», mit dem das Ständemehr erzwungen werden solle. «Das stellt eine gefährliche und unnötige Sabotage des bilateralen Wegs dar», so Mazzone.

Signalentscheide in mehreren Kommissionen

Die Reaktion zeigt: Das Ringen um die Verträge hat endgültig das Parlament erfasst. Und noch vor Ende dieser Woche droht den Befürwortern eine weitere Niederlage.

Am Donnerstag und Freitag beschäftigt sich die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) mit dem Stromabkommen, einem von drei thematischen Teilbereichen der Rahmenverträge. Dieses Abkommen hat gleich mehrere unterschiedliche Gegnerschaften: Die SVP lehnt es aus neutralitätspolitischen Gründen ab. Die Gewerkschaften kritisieren die darin enthaltene Strommarktliberalisierung. Und die Bergkantone fürchten sich vor der internationalen Einflussnahme bei der Vergabe von Wasserkraftkonzessionen.

Diese Gemengelage könnte gemäss mehreren gut unterrichteten Quellen darin münden, dass die Urek-S die Maximalstrafe verhängt: eine Empfehlung an den Ständerat, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Unmittelbare Konsequenzen hätte ein solcher Entscheid nicht: Der Stände- und auch der Nationalrat könnten immer noch auf die Vorlage eintreten und damit eine Debatte führen. In dieser frühen Phase der politischen Beratung geht es den Parlamentariern aber vor allem um das Setzen von Signalen.

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare
Keine Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

AboAbstimmung in der Schweiz am 8. März

Verfügbarkeit von Bargeld in der Verfassung verankern

Mit einer Initiative soll in der Schweiz die Bedeutung von Bargeld hervorgehoben werden. Mit welchen Folgen ist zu rechnen?
29.01.2026

AKW-Verbot wackelt, Chaos im VBS und dubiose Pflegegeschäfte

Das AKW-Neubauverbot steht politisch vor dem Aus, im Verteidigungsdepartement herrscht Unordnung bei milliardenschweren Rüstungsprojekten, und Pflegefirmen verdienen kräftig an Angehörigen. Die wichtigsten Geschichten aus der Sonntagspresse.
03.05.2026
Abo

Kein Versteckspiel mehr und strengere Sicherheitsregeln: Politik will Temu in die Pflicht nehmen

Der Nationalrat hat zwei Motionen angenommen, die ausländische Plattformen wie Temu strenger handhaben möchten.
01.05.2026

Wettbewerb

Citytrain Citytour Familienticket zu gewinnen
Citytrain

Umfrage der Woche

Wie empfanden Sie das Verhältnis zwischen E-Bikes und normalen Fahrrädern beim Slow-Up?
­
­