4000 Franken pro Zuwanderer: Kommission verschärft EU-Schutzklausel
Mit den neuen EU-Verträgen, den Bilateralen III, hat der Bundesrat eine Schutzklausel ausgehandelt: Steigt die Zuwanderung aus der EU innert kurzer Zeit sehr stark, kann der Bund auf die Bremse stehen. Infrage kommen Massnahmen wie Kontingente, ein Inländervorrang oder die vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen – so schlägt es der Bundesrat selbst vor. Diese Massnahmen können schweizweit oder regional eingeführt werden, für alle Zuwandernden oder nach Branchen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) mit Präsidentin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) schlägt nun vor, diesem Katalog ein weiteres Instrument hinzuzufügen: eine Zuwanderungsabgabe. Ist die Schutzklausel aktiviert, kann demnach für neu zuziehende Personen aus der EU eine Gebühr erhoben werden. Zu bezahlen hätten diese die Unternehmen, nicht die Zuwanderer selbst, teilt die Kommission mit. Ausser, die Zuwandernden bringen erwachsene Angehörige mit – dann würde eine Gattin- oder Partner-Prämie fällig.
Konkret schlägt die SPK-S eine Mindestabgabe für Arbeitnehmende von 4000 Franken pro Jahr vor; für erwachsene Familienangehörige wären es mindestens 2000 Franken. Minderjährige Familienangehörige dürften ihre Eltern gratis in die Schweiz begleiten.
Eingebracht hat den Antrag FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR). Mit Verweis auf einen Bericht des Bundesrats vom letzten Mai sagt er, dass die Zuwanderungsabgabe im Rahmen der Schutzklausel kompatibel sei mit den neuen EU-Verträgen. Tatsächlich schreibt der Bundesrat, gemäss dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen wäre es «denkbar, (...) vorübergehend eine Zuwanderungsabgabe in Form einer Lenkungsabgabe zur Anwendung zu bringen».
In der Kommission gab es gegen die Verschärfung der EU-Schutzklausel keine grundlegende Opposition: Die SPK-S empfiehlt sie mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
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