Professor über soziale Medien: «Es braucht Entzug, wie bei Alkohol und Drogen»
Schlechterer Schlaf, sozialer Rückzug, schwächere Schulleistungen: Viele Studien weisen auf negative Folgen von Smartphones und sozialen Medien wie Instagram, TikTok und Co. für Jugendliche hin. Neun Kantone haben Smartphones bereits von der Schule verbannt, in anderen laufen Bestrebungen in diese Richtung. Sieben Staaten, der bekannteste ist Australien, haben bereits Altersbeschränkungen für soziale Medien eingeführt. Laut einer aktuellen CH-Media-Umfrage befürworten 87 Prozent der Bevölkerung ein Verbot für Minderjährige. Der Bundesrat will in den nächsten Monaten Stellung beziehen. Peter G. Kirchschläger ist Ethikprofessor an der Universität Luzern und Gastprofessor an der ETH Zürich. Smartphones und soziale Medien zählen zu den Schwerpunkten seiner Forschung.
Peter G. Kirchschläger, wie viel Zeit verbringen Sie täglich am Smartphone?
Etwa eine Stunde, verteilt auf kleinere Portionen. Ich telefoniere, lese und beantworte E-Mails und Textnachrichten. Soziale Medien rauben mir praktisch keine Zeit. Ich bin nur aus beruflichen Gründen auf der Plattform LinkedIn, auf Facebook etc. war ich nie.
Betrachten Ihre Studierenden soziale Medien heute anders als vor 10 Jahren?
Ja. Sie sind kritischer und bewusster im Umgang mit sozialen Medien, die eigentlich als asoziale Medien zu bezeichnen sind. Sie fragen sich, wie viel Zeit sie darin verbringen sollen, und gestehen sich zum Teil ein, dass sie abhängig sind. Viele Studierende sind überzeugt, dass es zum Selbstschutz rechtliche Einschränkungen braucht – aus eigener Erfahrung und aus Sorge um die kommende Generation.
Weshalb sprechen Sie von asozialen Medien?
Weil sie von Anfang an als technologiebasiertes Suchtprodukt konzipiert wurden, um Menschen in die Abhängigkeit zu treiben. Denn so kann man mehr Geld mit Menschen verdienen. Asoziale Medien stacheln zur Gewalt auf. Sie zerreissen Demokratien. Wer süchtig ist, verliert seine Freiheit und ist fremdbestimmt.
Sind Ihre Studierenden Opfer eines unbedarften Umgangs mit sozialen Medien?
Ja. Es gab und gibt keinerlei Altersbeschränkungen, wie es etwa bei Tabak, Alkohol oder Glücksspiel der Fall ist. Der Staat ist seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Die Kinder waren und sind asozialen Medien schutzlos ausgesetzt.

Welche Alltagsfolgen beobachten Sie?
Früher tauschten sich Studierende in Pausen und am Rand von Veranstaltungen intensiver aus. Diese Interaktionen fallen zum Teil weg, weil die Studierenden ans Smartphone gefesselt sind. Ich mache ihnen keinen Vorwurf. Ingenieurinnen und Verhaltensforscher haben während Jahren gezielt an einem süchtig machenden Produkt gearbeitet.
Und deshalb schlagen Sie ein Verbot für soziale Medien bei Kindern bis 16 Jahren vor?
Ja, für asoziale Medien wäre das ethisch begründet. Auch beim Smartphone sollten wir Alterslimiten einführen, da es sich negativ auf die soziale und kognitive Entwicklung auswirkt. Kinder und Jugendliche können sich nicht von asozialen Medien lösen. Ihre Hirnentwicklung ist noch nicht abgeschlossen, die Selbstregulation funktioniert noch nicht so gut. Ich begrüsse es, dass immer mehr Kantone Smartphones von der Schule verbannen. So werden bildschirmfreie Oasen geschaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche ohne Konkurrenz des Geräts begegnen und austauschen können.
Wo bleibt die Eigenverantwortung?
Ich bin ein grosser Fan von Eigenverantwortung. Es ist ethisch wünschenswert, dass Eltern und Lehrpersonen die Kinder bei einem kritischen Umgang mit asozialen Medien unterstützen. Aber das reicht nicht, weil wir es mit einem Suchtprodukt mit gravierenden Gesundheitsgefahren zu tun haben. Ein Verbot wäre für Lehrpersonen, Eltern und Kinder entlastend, weil Regeln zu asozialen Medien und zum Smartphonekonsum nicht ständig neu ausgehandelt werden müssten. Wir müssen sicherlich nicht befürchten, dass Kinder zu wenig Zeit am Bildschirm verbringen. Ich mache einen Vergleich. Wir verteilen an einer Geburtstagsparty von 12-Jährigen auch nicht Alkohol und Zigaretten mit dem Argument, die Kinder müssten einen vernünftigen Umgang damit erlernen. Das ist aus gutem Grund verboten.
Früher klebten Jugendliche während Stunden am Fernseher. War das weniger schlimm?
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Fernsehen und asozialen Medien ist die Manipulation. Aufgrund von Daten können bei asozialen Medien Algorithmen Inhalte personalisieren und so Nutzende gezielter fesseln. Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche in ihren Echokammern verharren. Asoziale Medien befeuern die Polarisierung und Radikalisierung. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass die Täter bei den meisten in der letzten Zeit begangenen Terrorakten in asozialen Medien radikalisiert wurden.
Erste Erfahrungen in Australien zeigen: Bei unter 16-Jährigen hat sich der Konsum sozialer Medien kaum verändert, weil das Verbot umgangen wird. Nützen Einschränkungen nichts?
Wenn Regeln nicht eingehalten werden, stellt man sie nicht gleich infrage, sondern man versucht, sie besser durchzusetzen. Die australische Regierung arbeitet daran. Letztendlich müssen wir die Technologiekonzerne zur Verantwortung ziehen. Sie müssen sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu asozialen Medien haben. Wenn sie das nicht können, müssen sie massiv gebüsst werden.
Der Konzern Meta hat in den USA einen aussergerichtlichen Vergleich im Umfang von gut 14 Milliarden Franken abgeschlossen. Meta hat nun Massnahmen wie Zeitlimiten oder ein Nachtverbot für soziale Medien angekündigt. Was halten Sie davon?
Es ist ein Minischritt in die richtige Richtung, zumal das skrupellose Verhalten von Technologiekonzernen dabei öffentlich dokumentiert worden ist. Es wurde aber eine Chance verpasst, aus asozialen soziale Medien zu machen. Wünschenswert wäre eine Art kultivierter digitaler Stammtisch, an dem man Informationen austauscht und am politischen Diskurs partizipiert. Die heutige Realität präsentiert sich anders. Die Bildschirme zerren die Menschen vom Stammtisch in der Beiz weg. Sie landen in ihren digitalen Echokammern, in denen sie nur sehen und hören, was sie ohnehin schon denken. Und sie vereinsamen.
Soziale Medien ermöglichen auch demokratische Teilhabe.
Das kann teilweise stimmen. Aber in asozialen Medien fehlt – im Gegensatz zu klassischen Medien – die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte. Wenn die CH-Media-Zeitungen diskriminierende Inhalte verbreiten, sind sie dafür verantwortlich, man kann sie verklagen. Die Tech-Konzerne lassen auf ihren Plattformen aber alles laufen, auch wenn es rassistisch oder sexistisch ist. Sie übernehmen auch keine Verantwortung für Fake News.
Besteht nicht die Gefahr, dass mit rigorosen Regeln die Meinungsfreiheit beschnitten würde?
Zunächst: Dank sogenannter «KI» könnte ein grosser Teil der problematischen Inhalte herausgefiltert werden. Die Meinungs- und Informationsfreiheit sind Menschenrechte, die hochgehalten werden müssen. Es geht nicht darum, Meinungen zu verbieten. Aber Meinungsfreiheit darf nicht andere Menschenrechte verletzen. Niemand würde behaupten, dass die Verbreitung von Kinderpornografie von der Informationsfreiheit geschützt ist. Demokratien brauchen eine diskriminierungsfreie, faktenbasierte Debatte.
Verbotsgegner argumentieren auch, dass gerade schüchterne Kinder dank sozialen Medien eine neue Möglichkeit zur Kommunikation erhalten.
Diesem Gedankengang widerspricht, dass es sich dabei um besonders verletzliche Personen handelt. Wir wissen, dass es oft nicht lange dauert, bis sie via asoziale Medien Mobbing oder unerwünschten Annäherungsversuchen ausgesetzt sind. Dazu kommt – ich wiederhole mich – die Suchtgefahr.
Haben wir ein Jahrzehnt verloren, um einen gescheiten Umgang mit sozialen Medien zu finden?
Ja. Jetzt müssen wir die Generation, die den schädlichen Mechanismen schutzlos ausgeliefert war, begleiten. Meines Erachtens braucht es Entzugsmassnahmen, wie bei Alkohol und Drogen, damit die Jugendlichen den Weg aus den asozialen Medien finden. Allein schaffen es nicht alle. Interessant ist, dass die junge Generation selber Alarm schlägt. 2024 hat das Luzerner Jugendparlament beschlossen, dass Eltern an obligatorischen Elternabenden lernen sollen, wie sie ihre Kinder besser vor asozialen Medien schützen können.
Was erwarten Sie vom Bundesrat?
Dass er eine Altersbeschränkung von 16 Jahren für asoziale Medien vornimmt, zur Prävention Medienbildung zum kritischen Umgang mit asozialen Medien ausbaut sowie Entzugsmassnahmen aufgleist – und so endlich seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen gerecht wird.
Wie genau stellen Sie sich die Entzugsmassnahmen vor?
Sie könnten zum Beispiel Klinikbehandlungen und Reha-Aufenthalte, ambulante, begleitete, bewusste Auszeiten frei von Smartphone und asozialen Medien sowie ein betreutes Alternativprogramm mit dem eigenen Umfeld, mit Familie und Freunden, umfassen. Auch Übungen zur Stärkung der individuellen und kollektiven Widerstandsfähigkeit gegen die fesselnde Wirkung von Smartphones und asozialen Medien sind denkbar. Darüber hinaus könnten diese Schritte des Entzugs auch eine stärkere Förderung von Sport- und Kulturaktivitäten für Kinder und Jugendliche beinhalten. Schliesslich wäre ein Mentoring-Programm anzubieten, um Kinder und Jugendliche auf diesem Weg zu unterstützen.
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