Eklat zwischen Vatikan und konservativen Piusbrüdern: So reagiert die Schweizer Bischofskonferenz
Auf den italienischen Nachrichtenportalen war es am Mittwoch die Hauptmeldung: Die Piusbrüder haben in Ecône in der Unterwalliser Gemeinde Riddes vier neue Bischöfe geweiht. Nun droht Exponenten der Bruderschaft der Ausschluss aus der katholischen Kirche, denn Bischofsweihen bedürfen der Zustimmung des Papstes.
Die liegt aber nicht vor. Papst Leo XIV. hatte die Piusbrüder beschworen, von der Weihe abzusehen. Die Verantwortlichen ignorierten den Appell und nehmen damit die Exkommunikation in Kauf.

Die Piusbrüder lehnen Reformen des zweiten Vatikanischen Konzils ab, das von 1962 bis 1965 im Petersdom stattfand. Die Bruderschaft ist gegen die Reform der Liturgie und hält die Messe auf Lateinisch ab. Sie wendet sich gegen die die ökumenische Öffnung gegenüber anderen christlichen Kirchen, gegen den interreligiösen Dialog sowie die Lehre über die Religionsfreiheit.
Bruderschaft ohne regulären kirchenrechtlichen Status
Die Gemeinschaft wurde 1970 von Marcel Lefebvre, einem französischen Erzbischof, ins Leben gerufen. Man bezeichnet die Anhänger der Piusbruderschaft darum auch als Lefebvristen.
Marcel Lefebvre weihte 1988 vier Bischöfe; daraufhin wurden er und die vier Neugeweihten von Papst Johannes Paul II. exkommuniziert. Lefebvre starb 1991. Papst Benedikt XVI. hob die Exkommunikation der vier Bischöfe 2009 auf, die Piusbruderschaft erhielt dadurch aber keinen regulären kirchenrechtlichen Status.

Die Gemeinschaft geht davon aus, dass sich weltweit rund 600'000 Gläubige zu ihr bekennen. Gemessen an den insgesamt rund 1,4 Milliarden Katholiken ist das ein kleiner Anteil. Dennoch hat sich die Piusbruderschaft als einflussreiche traditionalistische Kraft innerhalb des Katholizismus etabliert.
Papst kann nicht die ganze Gemeinschaft ausschliessen
Was sagt die Schweizer Bischofskonferenz zur umstrittenen Bischofsweihe vom Mittwochmorgen im Wallis? Maurice Greder, der Leiter des Kommunikationsdienstes, schreibt: «Die Schweizer Bischofskonferenz hat die Ereignisse in Ecône mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen. Mehrere Aufrufe des Heiligen Vaters zur Umkehr wurden leider nicht gehört. Da die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Apostolischen Stuhls fällt, sehen wir von weiteren Kommentaren ab.»
Was geschieht nun? Italienische Zeitungen halten ein Schisma für unabwendbar. Dabei gilt es allerdings zu beachten: Nach dem katholischen Kirchenrecht ist die Exkommunikation eine persönliche Kirchenstrafe. Sie kann nur natürliche Personen treffen – also einzelne Gläubige, Diakone, Priester oder Bischöfe. Eine Gemeinschaft oder Organisation als solche kann nicht exkommuniziert werden.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. als Ganzes kann der Papst nicht ausschliessen. Sollten jedoch die von ihr geweihten Bischöfe und allenfalls weitere Hauptverantwortliche exkommuniziert werden, käme dies einem offenen Bruch zwischen dem Vatikan und der Gemeinschaft gleich.
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