Chinese griff Kinder an und sagt: «Ich war verrückt» – Staatsanwalt glaubt ihm nicht
Eine Gruppe Kindergartenkinder spazierte am Mittag in Zweierreihen zu ihrem Hort in Zürich-Oerlikon. Plötzlich stach ein 23-jähriger Chinese von hinten auf sie ein. Drei fünfjährige Buben verletzte er schwer.
Eine Betreuerin packte den Angreifer von hinten an den Armen und hielt ihn fest. Daraufhin warf er sein Messer weg und ergab sich. Die Tat erschütterte die Schweiz am 1. Oktober 2024.
Knapp zwei Jahre später führen Polizisten einen kleinen Mann in Handschellen in den Saal des Bezirksgerichts Zürich. Er trägt eine grosse Brille und wirkt wie ein Jugendlicher.
Was deutet auf ein ideologisches Motiv hin?
Der Chinese kam im August 2023 als Masterstudent in Computerlinguistik nach Zürich. Anfangs freute er sich auf Instagram über die schönen Seiten der Schweiz.

Im September 2024 kippte der Ton seiner Beiträge. Er empörte sich über einen Anlass an der Universität Zürich zur Souveränität Taiwans und schrieb: «Schande über Taiwans Unabhängigkeit. Taiwan gehört zu China.»
Zur Tat schritt er am chinesischen Nationalfeiertag. Als er zustach, schrie er «China» und «Taiwan».
Gemäss der Staatsanwaltschaft fühlte er sich in der Schweiz nicht respektiert und zunehmend unglücklich. Er habe aus «blosser Rachsucht» und «wahnhaft-ideologischer Verblendung» gehandelt. Er habe die Schweizer Gesellschaft schockieren und verunsichern wollen.
Was sagt der Beschuldigte?
Er gibt höflich Auskunft. Zuerst berichtet der junge Mann von seinen Zukunftswünschen. Er möchte «einfach ein normales Leben führen»: studieren, Sprachen lernen, Freunde kennenlernen. Dann befragt ihn die Richterin zur Sache.
Richterin: Was sagen Sie zum Tatvorwurf?
Beschuldigter: Ich finde, die Tat ist wirklich sehr schwerwiegend und tragisch. Ich muss diese Realität akzeptieren.
Was ist in den Wochen vorher in Ihnen vorgegangen?
Ich fühlte mich sehr schlecht, hatte keine Energie. Ich schloss mich ein und verliess die Wohnung nicht.
Das erklärt nicht, warum Sie auf die Kinder losgegangen sind.
Für mich ist das auch schwer vorstellbar.
Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen planmässiges Handeln vor. Gemäss psychiatrischem Gutachten litten Sie an einer schweren psychotischen Störung. Wo liegt die Wahrheit?
Ich war damals verrückt und in meiner eigenen Welt eingeschlossen.
In Ihrer ersten Einvernahme sagten Sie, Sie seien nicht an eine Prüfung gegangen, weil Sie Kinder umbringen wollten.
Das war eine verrückte Aussage von mir. Ich kann mir heute nicht mehr vorstellen, dass ich damals so etwas gesagt habe.
Verteidiger: Wie fühlen Sie sich heute, wenn Sie an die Tat denken?
Sehr traurig. Ich spreche den Opfern meine aufrichtige Entschuldigung aus.
Welche Rolle spielte ChatGPT?
Die Staatsanwaltschaft betont die minutiöse Tatplanung. Zwei Monate vor der Tat fragte der Student ChatGPT, wie ein Täter bestraft würde, der einen Buben auf dem Heimweg von der Schule ersticht. Das wäre ein «abscheuliches Verbrechen», antwortete die künstliche Intelligenz. Eine lebenslange Freiheitsstrafe sei denkbar.
Der junge Chinese bestellte bei Amazon ein Messerset, studierte anatomische Darstellungen und übte Messerstiche an einem Stück Rindfleisch.
Vor Gericht zeigt er sich schockiert über seine Fragen an ChatGPT: «Diese Inhalte waren kaltblütig und grauenhaft.»
Was deutet auf eine Psychose hin?
Psychiater Elmar Habermeyer diagnostiziert bei ihm eine Schizophrenie. Er sei deshalb steuerungsunfähig und somit schuldunfähig gewesen.
Der Beschuldigte erklärt: «Eine Stimme in meinem Kopf sagte mir, dass ich Kinder umbringen solle.» Entweder er oder die Kinder müssten sterben. Der Psychiater glaubt ihm das und führt die Tat auf die Halluzination zurück.
Habermeyer hält eine Therapie in der Schweiz nicht für sinnvoll: Sie könne den Beschuldigten nicht auf ein Leben in Freiheit hier vorbereiten. Denn hier habe er keine Perspektive. Möglich sei eine spätere Behandlung in China.
Kann es sein, dass er die Krankheit vortäuscht?
Psychiater Elmar Habermeyer hat nicht den Eindruck, dass der Patient seine Symptome überbetone. Er wolle seine Verantwortung nicht abstreiten, sondern übernehmen.
Staatsanwalt Hanno Wieser bezweifelt diese Einschätzung. Der Beschuldigte habe das Buch «Die Verwandlung» von Franz Kafka als Lieblingslektüre genannt. Der Protagonist wacht eines Morgens als Insekt auf.
Der Staatsanwalt glaubt, der Beschuldigte spiele seine psychische Erkrankung nur vor. Er habe erst von Stimmen gesprochen, als der Psychiater danach gefragt habe.
Er sei schuldfähig, weil er gewusst habe, was er tat. Er habe schliesslich sogar die juristischen Konsequenzen mit ChatGPT abgeklärt. Auch die Eltern der verletzten Kinder fordern eine harte Bestrafung.
Wie geht es den Kindern?
Sie leiden heute vor allem psychisch unter der Tat. Die Eltern eines Buben schildern dem Gericht in einem Brief, was ihr Sohn erlebt hat. Der Angreifer habe ihm das Messer von hinten in den Brustkorb gerammt. Danach sei der Fünfjährige 150 Meter bis zum Hort gerannt. «Er erinnert sich bis heute an den bösen Mann, der ihm wehgetan hat», schreiben die Eltern. Ihr Kind leide deshalb an einer Schlafstörung.
Welche Fälle sind vergleichbar?
Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2019 in Basel: Eine 75-jährige Schweizerin erstach einen ihr unbekannten siebenjährigen Buben auf dem Heimweg von der Schule. Wegen einer schweren wahnhaften Störung erklärte das Gericht sie für schuldunfähig und verwahrte sie.
Mit einem Fall in China beschäftigte sich der Beschuldigte intensiv: Am 18. September 2024 stach ein 44-jähriger Chinese in Shenzhen auf einen zehnjährigen japanischen Buben ein, der auf dem Weg zur Schule war. Das Kind starb am folgenden Tag.
Vor Gericht sagt der Beschuldigte dazu: «Diese Nachricht hat meine Wahnvorstellung nochmals verstärkt.»
Der Täter in China wurde zum Tod verurteilt. Der chinesische Student sagt, an diese Konsequenz habe er nicht gedacht.
Das Bezirksgericht wird das Urteil am Freitag verkünden. Strafe und Massnahme hängen von der Einstufung der Schuldfähigkeit ab. Der Staatsanwalt fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe plus Landesverweis; der Verteidiger einen Freispruch.
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