Cassis zu erstem Auslandbesuch in Rom
Im Streit um deren Besteuerung hatte die Tessiner Regierung Mitte Jahr einen Schritt auf Italien zu gemacht und beharrt seither nicht mehr auf der Vorlage eines Strafregisterauszugs der Arbeitnehmenden.
Damit wurde die letzte Hürde zum Abschluss eines neuen Besteuerungsabkommens beseitigt. Dieses war bereits im Dezember 2015 paraphiert worden, muss aber noch ratifiziert werden. Auf Schweizer Seite sollte dies bis Mitte Dezember erfolgen, danach muss Italien das Abkommen unterzeichnen.
Aussenminister Alfano habe beim Treffen betont, dass die Ratifizierung ein "politischer" Beschluss sei und daher sehr wahrscheinlich erst nach den italienischen Parlamentswahlen im Frühjahr erfolgen könne.
"Der Ball ist jetzt im italienischen Feld. Der neue Premier wird entscheiden müssen, ob es politisch für die Regierung sinnvoll ist, das Abkommen zu unterzeichnen", sagte Cassis vor den Medien. Das Treffen mit Alfano bezeichnete er als äusserst freundschaftlich.
Italienische Wurzeln
Dass die erste Reise des neuen Schweizer Aussenministers nach Italien und nicht - wie in früheren Jahren - nach Österreich führte, sei auf seine italienische Herkunft zurückzuführen, aber auch darauf, dass Italien ein Land sei, mit dem es noch offene Themen gebe, sagte Cassis. Eines davon sei der Marktzugang für Schweizer Finanzdienstleister in Italien, eine Frage, die Cassis beim Treffen mit Alfano angesprochen hat.
"Mit meinem Besuch habe ich ein Zeichen der Freundschaft zu Italien setzen wollen", sagte Cassis, der sich auch über den italienischen OSZE-Vorsitz 2018 und dessen Prioritäten informierte. Cassis wird Anfang Dezember für ein zweitägiges OSZE-Ministertreffen nach Wien reisen.
Die beiden Aussenminister besprachen in Rom auch die Migrationszusammenarbeit und die Situation im Mittelmeer und in Libyen. Alfano dankte dabei der Schweiz, die sich seiner Ansicht nach in der Flüchtlingsproblematik mit Italien sehr solidarisch gezeigt habe. Cassis hob seinerseits hervor, dass die Migrationsprobleme auf koordinierte Weise im Rahmen der Schengen- und Dublin-Abkommen geregelt werden müsse. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.