Tempo 30: Bundesrat bremst die Städte aus – aber nur halbherzig
Künftig wird es schwieriger für Gemeinden und Kantone, eine Tempo-30-Zone einzuführen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, dass es dafür zuerst ein Gutachten braucht. In diesem muss nachgewiesen werden, dass Temporeduktionen nicht zu unerwünschtem Ausweichverkehr führen. So soll «die Verkehrsorientierung» einer Strasse gewahrt bleiben. Sprich: Der Verkehr soll auch weiterhin auf den Hauptachsen bleiben.
Gleichzeitig verzichtet die Regierung auf eine andere, umstrittene Massnahme: Ebenfalls diskutiert wurde zuerst, ob vor einer Temporeduktion zuerst ein Flüsterbelag verbaut werden müsste. Dieser Vorschlag von Verkehrsminister Albert Rösti stiess in der Vernehmlassung aber auf grossen Widerstand.
Genereller Rechtsvortritt wird abgeschafft
Die Pflicht für solche lärmarmen Beläge hätte vor allem viele Städte ausgebremst, die aus Lärmgründen auf Tempo 30 setzen wollen. Nun verzichtet der Bundesrat auf das harte Übersteuern der Städte und Dörfer.
Neu gilt in Tempo-30-Zonen auf verkehrsorientierten Strassen künftig nicht mehr der Rechtsvortritt. So sollen die wichtigen Strassen priorisiert und der Verkehrsfluss gewährleistet werden. Heute gilt an Kreuzungen und Einmündungen in den verlangsamten Zonen grundsätzlich Rechtsvortritt.
Unverändert möglich bleibt die Einführung von Tempo-30-Zonen für siedlungsorientierte Strassen – also alle, die in Quartiere führen. Hier kann die Temporeduktion umgesetzt werden, auch wenn es «ausschliesslich der Verbesserung der Lebensqualität dient – auch ohne Sicherheitsgründe oder zum Schutz vor Umweltbelastung», wie es in der Mitteilung heisst.
Die neuen Regeln werden auf dem Verordnungsweg umgesetzt: Das Parlament kann also nicht darüber befinden. Sie gelten ab dem 1. Oktober. Sie gehen zurück auf einen Vorstoss von Peter Schilliger (FDP/LU).
«Sonst entscheiden dann die Gerichte»
Auf Anfrage zeigt sich Nationalrat Schilliger zufrieden mit der Umsetzung: «Das ist das, was wir erwarten konnten.» Mit dem jetzigen Entscheid sei klar, dass Tempo 30 auf Hauptachsen nicht dazu genutzt werden dürfe, um den Verkehr auszubremsen. Eine «flächendeckende Umsetzung von Tempo 30» sei damit vom Tisch. «Mit dem zusätzlichen Gutachten müssen die Städte noch besser begründen, warum sie hier eine Temporeduktion wollen», sagt Schilliger. Dass es einfach zu Pro-forma-Gutachten komme, glaubt der TCS-Schweiz-Verwaltungsrat nicht: «Sonst werden die Gerichte diese ganz schnell zerpflücken.»
Mit dem Verzicht auf eine nationale Pflicht zur Priorisierung von Flüsterbelägen kann Schilliger leben: «Wie eine Kantonsstrasse gebaut wird, ist tatsächlich Sache der Kantone und nicht des Bundes.» Was ihn freue sei, dass der Bundesrat in der Mitteilung betone, dass die entsprechenden Beläge den Verkehrslärm besser reduzieren würden als Tempo-30-Zonen. Er glaubt dann auch, dass nun einige Kantonspolitiker aktiv werden und in den Kantonen entsprechende Vorstösse einreichen.
Dass der Entscheid auch anders gedeutet werden kann, zeigen die Reaktionen auf der Seite der Befürworter von Tempo 30. Der VCS schreibt von «wirksamen Druck», Städteverband und Gemeindeverband von einem «Teilerfolg». Zwar erschwere die Umsetzung die Einführung von 30er-Zonen, sie «bleiben bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen aber weiterhin möglich».
Vor allem die Städte haben sich gegen den Eingriff in ihre Entscheidungs-Autonomie gewehrt. Sie betonen weiterhin, dass Gemeinden und Städte selbst am besten beurteilen können, «wo Temporeduktionen sinnvoll und nötig sind.» Die jetzige Lösung sei hauptsächlich ein «unnötiger Zusatzaufwand», bei dem «weitere Rechtsverfahren und Streitigkeiten vorprogrammiert sind».
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