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Bundesrat treibt Steuervorlage 17 voran

Der Bundesrat legt bei der Steuervorlage 17 ein sportliches Tempo vor. Schon im Sommer soll das Parlament über die Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III beraten. Dabei ist das Geschäft nach wie vor hoch umstritten.
Die Linke jubiliert, nachdem das Volk die Unternehmenssteuerreform III im Februar 2017 bachab geschickt hat. Solche Bilder will der Bundesrat bei der Neuauflage vermeiden. (Archivbild)
Die Linke jubiliert, nachdem das Volk die Unternehmenssteuerreform III im Februar 2017 bachab geschickt hat. Solche Bilder will der Bundesrat bei der Neuauflage vermeiden. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE)

In der Vernehmlassung habe sich gezeigt, dass die Vorlage politisch anspruchsvoll bleibe, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung vom Donnerstag. Damit eine tragfähige Mehrheit zustande komme, sei eine hohe Kompromissbereitschaft aller Beteiligten nötig.

Finanzminister Ueli Maurer hatte den Bundesrat am Mittwoch über die Vernehmlassung informiert. Die Ergebnisse sind noch nicht veröffentlicht. Eine Zusammenstellung der Nachrichtenagentur sda zeigte aber, dass die Vorstellungen weit auseinandergehen.

Die Linke etwa erwartet eine höhere Dividendenbesteuerung als vom Bundesrat vorgeschlagen. Auch die Erhöhung der Familienzulagen soll substanzieller ausfallen. Die Kantone möchten einen grösseren Anteil an der direkten Bundessteuer und die Möglichkeit, eine zinsbereinigte Gewinnsteuer einzuführen. Dieser Zinsabzug hatte zum Scheitern der Unternehmenssteuerreform III beigetragen. Die SVP wiederum möchte die direkte Bundessteuer senken.

Weitgehende Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Dieser habe sich durch den internationalen Trend zur Senkung der Unternehmenssteuern noch verstärkt, schreibt das EFD. Auch der internationale Druck auf die Schweiz hat sich erhöht, nachdem die EU die Schweiz wegen ihrer Steuerpraxis auf eine graue Liste gesetzt hat.

Kritisiert werden insbesondere die Steuerprivilegien für Holding- und andere Spezialgesellschaften. Die Steuervorlage 17 hat wie die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III zum Ziel, die Folgen der Abschaffung der kantonalen Steuerstatus abzufedern.

Nach dem Zeitplan des EFD soll der Bundesrat dem Parlament die neue Vorlage schon im Frühjahr vorlegen. In der Sommersession soll der Erstrat darüber beraten. Die parlamentarische Beratung wäre bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen der Steuervorlage 17 Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. (sda)

 
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