Nach Bergsturz wurde sie als Heldin gefeiert – jetzt steht Anna Giacometti vor Gericht
Eine Woche nach dem verheerenden Felssturz am Piz Cengalo vom 23. August 2017 bezeichnete das Schweizer Fernsehen Anna Giacometti als «Frau der Stunde». Die Bündnerin war damals Präsidentin der Gemeinde Bregaglia, zu der das vom Schuttstrom teilweise zerstörte Dorf Bondo gehört.
Von allen Seiten erhielt Giacometti Lob. Selbst die ansonsten nüchterne Nachrichtenagentur Keystone würdigte sie später als «umsichtige Krisenmanagerin». Als sie den Knall am Berg hörte, war sie von Haus zu Haus gegangen, um die Bewohner zu alarmieren. Das Magazin des Schweizerischen Gemeindeverbands titelte in einem Porträt: «Anna Giacometti – eine Frau, die in der Krise Ruhe bewahrt». Der Beitrag erschien in der Rubrik: «Tatort Gemeindepräsidium».
Heute erhält diese Überschrift eine neue Bedeutung. Die Heldin von damals, die mittlerweile für die Bündner FDP im Nationalrat sitzt, muss auf der Anklagebank des Regionalgerichts von Maloja Platz nehmen. Am Montag – fast auf den Tag genau neun Jahre nach dem Unglück – beginnt der Prozess zum Bergsturz, der acht Todesopfer forderte. Es handelte sich um Bergsteigerinnen und Bergsteiger, die am Unglücksmorgen von der Sciora-Hütte zurückkehrten.
«Ich bin keine Geologin»
Insgesamt sind fünf Personen der mehrfachen fahrlässigen Tötung angeklagt. Nebst Giacometti und dem Naturgefahrenberater der Gemeinde sind dies zwei Fachleute des Kantons sowie ein externer Geologe. Ihnen wird vorgeworfen, die zunehmenden Sturzaktivitäten am Piz Cengalo in den Wochen vor dem Unglück falsch eingeschätzt zu haben. Die Fachleute hatten keine Sperrung der Wanderwege empfohlen. Giacometti als Leiterin des Krisenstabs wäre für die Umsetzung solcher Massnahmen zuständig gewesen.

Als die Anklage erhoben wurde, teilte Giacometti mit: Die Gemeinde habe sich auf die Expertise der Spezialisten verlassen, als sie entschied, die Wege offen zu lassen. «Ich bin keine Geologin und kann die Gefahr eines Bergsturzes nicht beurteilen.» Vor dem Prozess will Giacometti keine Auskunft mehr geben. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Während drei Tagen muss das Gericht klären, inwiefern das Unglück vorhersehbar war. Im Fall Giacomettis schwingt zudem die Frage mit: Welche Verantwortung trägt eine Milizpolitikerin? Die Frage ist brisant, weil viele kleine Gemeinden Mühe haben, ihre Ämter zu besetzen. Giacometti entspricht geradezu dem Idealtypus einer Schweizer Milizpolitikerin: in der Region verwurzelt, politisch engagiert, erst auf lokaler Ebene tätig und später national.
Die heute 64‑Jährige wuchs im Bergell auf und absolvierte in Zuoz die Handelsschule. Als junge Erwachsene arbeitete sie in Lissabon und in Mailand im konsularischen Dienst – bis sie mit 26 Jahren in ihre Heimat zurückkehrte und Bäuerin wurde. In die Politik sei sie «hereingerutscht», sagte Giacometti später. Sie begann als Aktuarin im Gemeinderat, koordinierte danach die Fusion von Bondo und weiteren Ortschaften zur Gemeinde Bregaglia und wurde 2010 zu deren erster Präsidentin.
Zwei Jahre nach dem Bergsturz gelang ihr der Sprung in den Nationalrat. Giacometti zeigte sich überrascht über die Wahl. Ebenso, als sie 2023 bei der Wiederwahl von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ungewollt 15 Stimmen erhielt.
Angst unter Milizpolitikern wächst
Eine unerwartete Wendung nahm auch das Strafverfahren zum Felssturz. Die Bündner Staatsanwaltschaft wollte es einstellen. Doch die Angehörigen der Opfer zogen bis vor Bundesgericht. Dieses pochte auf weitere Abklärungen. Nach der Extrarunde kommt es nun doch zum Prozess.
Beim Schweizerischen Gemeindeverband verfolgt man diesen «aufmerksam», sagt Direktorin Claudia Kratochvil. Gerade in Berggebieten könne der Ausgang von Verfahren, die Haftungsfragen bei Naturkatastrophen betreffen, beeinflussen, «wie viele Personen sich in Zukunft noch für ein Milizamt zur Verfügung stellen». Die Bereitschaft dazu hänge aber auch von vielen anderen Faktoren ab, etwa der gesellschaftlichen Anerkennung und der finanziellen Entschädigung für den Posten.
Zum konkreten Fall von Bondo äussert sich die Verbandsdirektorin nicht. Für den Gemeindeverband ist grundsätzlich klar: Wer ein Milizamt übernimmt, muss sich im Rahmen der geltenden Gesetze auch für sein Handeln verantworten. «Gleichzeitig darf dies aber nicht dazu führen, dass aus Respekt vor juristischen Konsequenzen jegliches behördliche Handeln verunmöglicht wird.»
Dieses Spannungsfeld tritt immer stärker zutage. Gemeindepolitiker seien sich in den letzten Jahren stärker bewusst geworden, dass gegen sie juristische Verfahren angestrengt werden könnten, sagt Kratochvil. Das gelte speziell seit der Brandkatastrophe von Crans-Montana. Der Bondo-Prozess könnte diese Sorge nun zusätzlich verstärken.
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