Aline Trede: Grüne Rösti-Kritikerin boxt Windkraft per Verordnung durch
Christian Bracher ist Gemeindepräsident von Bargen. Ein überschaubares Dorf im Berner Seeland. Drei Restaurants, acht Vereine, 1113 Einwohnerinnen und Einwohner. Per Zufall hat er letzte Woche erfahren, dass die Berner Regierung die Gemeinden in einer wichtigen Frage entmachten will: Sie sollen das Vetorecht verlieren beim Bau von Solar- und Windanlagen von nationalem Interesse.
Die neue Regelung soll ab dem 1. November dieses Jahres gelten. Aline Trede, die ehemalige Fraktionschefin der Grünen im Bundeshaus und neue Berner Regierungsrätin, hat es eilig. So eilig, dass sie die Gemeindeautonomie nicht per Gesetzesänderung einschränken will - sondern auf dem Weg einer dringlichen Verordnung. Das heisst, die Berner Regierung entscheidet in Eigenregie, ohne das kantonale Parlament einzubeziehen und ohne öffentliche Vernehmlassung. Tempo vor Demokratie, monieren die Kritiker.
Die Gegner von Windrädern sprechen gar von einem Putsch. Bracher äussert sich gemässigter. Er sagt: «Das Vorgehen der Berner Regierung ist demokratiepolitisch äusserst bedenklich». Eine kontroverse Massnahme werde durch die «Hintertüre» eingeführt. Für Bracher geht es um eine politische Grundsatzfrage, wie man mit schwierigen Themen umgeht und die Bevölkerung einbezieht - und nicht um eine Frage der Windenergie.
In Luzern hatte das Volk das letzte Wort
Tatsächlich hat Trede einen aussergewöhnlichen Weg gewählt. Der Kanton Luzern hat die Mitsprache der Standortgemeinden bei Windrädern ebenfalls gestrichen. Aber mittels Gesetzesänderung - inklusive einer Volksabstimmung mit knapp 70 Prozent Zustimmmung. Trede hat die Änderung aber nicht öffentlich angekündigt, sondern eine Konsultation gezielter Kreise gestartet. Die Unterlagen dazu sind öffentlich nicht zugänglich.

Die Windkraft ist für die Winterstromversorgung wichtig, politisch aber besonders umstritten. Um den Ausbau zu beschleunigen, hat das Parlament vor Jahresfrist die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse gestrafft. Bei der Mitsprache der Gemeinden entschied es sich für einen Kompromiss: Ihre Zustimmung ist erforderlich, «soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt».
Die Berner Regierung will nun das kantonale Recht ändern. Klar ist, dass die Kantone Plangenehmigungsverfahren vorerst per Verordnung regeln können. So steht es im Gesetz. Strittig ist, ob der Regierungsrat auf diesem Weg zugleich den weitreichenden Entscheid fällen darf, auf die Zustimmung der Gemeinden zu verzichten. Für Bracher ist der Fall klar: «Das ist nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, der festgelegt hat, dass im Regelfall die Zustimmung der Gemeinde nötig ist.»
Zudem hält er fest, dass kein Regulierungsvakuum bestehe, das eine dringliche Verordnung rechtfertige, da bis zu einer kantonalen Regelung bundesrechtliches Ersatzrecht greife. «Es gibt weder eine Dringlichkeit, noch ist der Erlass notwendig. Zudem verstösst die Aufhebung der Gemeindeautonomie im geplanten Verfahren gegen die Kantonsverfassung.»
Auch bei Nationalstrassen haben die Gemeinden nichts zu sagen
Tredes Direktion hält die Voraussetzung für den Verordnungsweg jedoch für erfüllt. «Es ist von überwiegendem öffentlichem Interesse, die Energiewende rasch voranzutreiben», schreibt sie auf Anfrage. Das Vorgehen entspreche dem politischen Willen, Vorhaben von nationalem Interesse rasch zu ermöglichen. Eine Verletzung der verfassungsmässig garantierten Gemeindeautonomie verneint die Direktion: «Auch andere Infrastrukturvorhaben von nationaler Bedeutung – beispielsweise Nationalstrassen – werden in Plangenehmigungsverfahren vom Bund bewilligt, ohne dass die Zustimmung der betroffenen Gemeinden vorgeschrieben ist.»
Auch den Vorwurf der Geheimniskrämerei weist Tredes Direktion zurück. Man habe nach dem üblichen Vorgehen dieselben Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen wie bei förmlichen Vernehmlassungen. Doch eine Konsultation ausgewählter Kreise ist nicht dasselbe wie eine Vernehmlassung. Bei einer Konsultation werden keine Unterlagen im Internet veröffentlicht, bei der Vernehmlassung schon. Zudem dürfen sich alle Behörden, Organisationen und Privatpersonen daran beteiligen. Pikant: Die bernische Verordnung sieht bei Erlassen mit erheblichen Auswirkungen auf die Gemeinden ein formelles und öffentliches Vernehmlassungsverfahren vor.
Auf den Spuren von Bundesrat Albert Rösti
Die Pointe der Geschichte ist: Aline Trede kennt die demokratiepolitischen Einwände gegen solche Verordnungen genau. Sie und ihre Grünen Kolleginnen und Kollegen im Bundeshaus kritisieren Bundesrat Albert Rösti immer wieder, weil er gerne und oft über Verordnungen Politik macht.
Noch im vergangenen Jahr kritisierte Trede Rösti etwa dafür, die Regeln zu Tempo 30 auf Verordnungsstufe zu ändern. Der Bundesrat entziehe damit Gemeinden Kompetenzen und verhindere ein Referendum, schrieb sie damals. Nun verteidigt ihre eigene Direktion ein Vorgehen, das eine ähnliche Frage aufwirft. Die Fälle sind nicht identisch. Doch Tredes damalige Frage stellt sich auch heute: Ist es demokratisch, einen derart weitreichenden Entscheid auf Verordnungsstufe zu fällen?
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.