«Irreführung»: SVP-Komitee wirbt mit aufpoliertem Initiativtext für Neutralität
SVP-Nationalrätin Monika Rüegger setzt sich prominent für die Neutralitätsinitiative ein. Sie ist im Komitee derselben und hat überdies ein eigenes gegründet: «Frauen für Neutralität & Frieden». Klickt man auf deren Homepage auf den Link «Initiativtext», fällt auf: Der Text entspricht nicht jenem, über den die Schweiz am 27. September abstimmt. Darüber berichtet der Fernsehsender TeleZüri, der wie dieses Portal zu CH Media gehört.
Einen Absatz hat das Frauenkomitee abgeändert, einen anderen frei erfunden. In Absatz 3 wurde ein eher sperrig-technischer Satz gestrichen, stattdessen ist nun von «Ärmsten und Familien» sowie «Hilfeleistung und Dialog» die Rede. Der Originaltext umfasst vier Absätze, das Komitee hat einen fünften hinzugefügt: «Die Schweiz bekennt sich zu Völkerrecht und Menschenrechten und setzt sich glaubwürdig für deren Einhaltung ein». Dieser Satz, den es in der Initiative schlichtweg nicht gibt, ist delikat. Denn er könnte als Versuch gedeutet werden, das Hauptargument der Gegner zu entkräften.

Pfister spricht von Irreführung
Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister ist Mitglied des Nein-Komitees. Er übt gegenüber TeleZüri scharfe Kritik: «Wenn man suggeriert, die Initiative wolle, dass sich die Schweiz für das Völkerrecht einsetzt, dann ist das Irreführung». Die Gegner der Vorlage argumentieren nämlich, sie komme Aggressoren wie Putin zupass, die völkerrechtswidrig andere Staaten angreifen.
Hat das Frauenkomitee den Initiativtext etwa bewusst aufpoliert, um Ja-Stimmen zu generieren? Monika Rüegger verneint gegenüber dem Fernsehsender jegliche Absicht und bedauert: «Es ist natürlich überhaupt nicht gut, dass ein falscher Text auf der Webseite ist.» Im Moment wisse man noch nicht, woher dieser komme. Sie sei froh, auf den Fehler aufmerksam gemacht worden zu sein.
«Missbräuchliche Verwendung» des Schweizerwappens
Der verfälschte Initiativtext ist das eine Problem, das verwendete Bundeslogo das andere. Unter dem angeblichen Abstimmungstext platziert das Frauenkomitee das gesetzlich geschützte Schweizerwappen, das einen offiziellen Anschein erwecken kann. Von TeleZüri darauf hingewiesen, wurde die Bundeskanzlei aktiv: «Wir haben das Institut für Geistiges Eigentum auf den Fall aufmerksam gemacht.» Ebendieses zuständige Institut reagiert umgehend und lässt verlauten: «In der Tat handelt es sich hier um eine missbräuchliche Verwendung des Schweizerwappens oder eines mit dem Schweizerwappen verwechselbaren Zeichens. Der Missbrauch ist gemäss Wappenschutzgesetz strafbar.»
Der zuständige Rechtsanwalt werde das Komitee darauf aufmerksam machen. Den Neutralitätsfrauen droht also noch juristisches Ungemach. Zur Frage der Rechtmässigkeit des verfälschten Initiativtextes äussern sich die angefragten Bundesstellen nicht.
Korrektur ist erfolgt
Das Frauenkomitee, das mit seinem Engagement Familien vor Krieg schützen will, hat unterdessen gehandelt: Nach der TeleZüri-Recherche hat es am Donnerstagvormittag den Initiativtext korrigiert und das Schweizerwappen durch ein gewöhnliches Schweizerkreuz ersetzt. Monika Rüegger verspricht für die Zukunft bessere interne Kontrollen, um derartige Verfehlungen zu vermeiden: «Das darf nicht passieren, und da lernen wir auch viel davon.»
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.