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Kein kommunaler Mindestabstand für Windkraftanlagen: IG Gegenwind und Anwohner erheben Rekurs

Die Abstimmung über den Mindestabstand für eine Windkraftanlage sei nichtig, hielt der Kanton St.Gallen fest. Da die Gemeinde Au dagegen keinen Rekurs einlegte, wollen das nun die IG Gegenwind und betroffene Anwohner nachholen.
Auf dem SFS-Areal hätte ein Windrad entstehen sollen. (Bild: Sara Burkhard / Rheintaler)

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Au nahmen in einer Abstimmung vom Februar 2025 die kommunale Initiative für einen Mindestabstand (500 Meter) von Windenergieanlagen knapp an. Nur vier Stimmen machten den Unterschied. Doch das kantonale Amt für Raumplanung und Geoinformation kam im November 2025 zum Schluss, dass dies nicht genehmigungsfähig sei. Für eine Abstandsregelung von Windenergieanlagen fehle die Rechtsgrundlage.

Am Dienstagmorgen meldet sich die IG Gegenwind in einer Medienmitteilung zu Wort: «Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Gemeinde Au gegen die kantonale Nichtgenehmigung des Mindestabstandes zu Windenergieanlagen keinen Rekurs erhoben und sich damit dem Kanton widerstandslos gefügt.»

IG und Anwohner nehmen die Sache selbst in die Hand

Deshalb werde nun die IG gemeinsam mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern Rekurs einlegen. «Wir verteidigen damit den demokratischen Volksentscheid. Es ist skandalös, dass sich die Gemeinde nicht für dessen Umsetzung einsetzt», lässt sich IG-Präsident Manuel Cadonau in der Medienmitteilung zitieren. Damit überlasse die Gemeinde die Entscheidung dem Kanton und verzichte auf die Wahrung ihrer Autonomie. Das zeuge von fehlendem Respekt vor dem Souverän.

Als besonders stossend beurteilt die IG, dass die Gemeinde ihren Entscheid ohne Information oder Anhörung der Initianten und der betroffenen Bevölkerung getroffen habe. Rekursberechtigt sei nicht nur der Gemeinderat, sondern jede betroffene Person. «Deshalb hätte die Nichtgenehmigung sofort im Amtsblatt publiziert werden müssen, damit alle Rekursberechtigten davon erfahren.» Die IG habe die Gemeinde gebeten, die Verfügung des Kantons unverzüglich zu publizieren.

Gemäss Communiqué begründe die Gemeinde ihre Haltung mit fehlenden Erfolgsaussichten. «Tatsächlich ist die Frage der Zulässigkeit von Mindestabständen im Kanton St.Gallen jedoch politisch und rechtlich umstritten», schreibt die IG weiter. Der Kanton selbst hatte die Mindestabstandsinitiative in Au ursprünglich als zulässig beurteilt. In Wartau sei hierzu bereits ein Verfahren anhängig. Zudem wurde von der Gemeinde Rüthi jüngst eine entsprechende Initiative erneut als zulässig erklärt und in Sevelen werde demnächst über eine Mindestabstandsinitiative abgestimmt. (pd/red)

 
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