«Dann wussten wir, dass etwas Schlimmes passiert war»: Die Polizei zum Gewaltdelikt in Wattwil
Der Fall begann in der Stadt St.Gallen, wie die Kantonspolizei mitteilt. Am Dienstagmorgen, kurz vor 10 Uhr, ging bei der Stadtpolizei eine Vermisstenmeldung ein. Die Mutter meldete, dass der getrennt lebende Vater das gemeinsame zweieinhalbjährige Kind nicht wie vereinbart an den Übergabeort zurückgebracht hatte. Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, erklärt auf Anfrage, dass die Polizei bei solchen Meldungen immer aktiv werde, da es sich um ein Kleinkind handle, das nicht für sich selbst sorgen könne.
Die Kantonspolizei übernahm den Fall von der Stadtpolizei und versuchte, Vater und Kind ausfindig zu machen. «Die Herausforderung zu Beginn des Falls war, dass der Vater und das Kind unbekannten Aufenthalts waren», sagt Schneider. «Wir mussten zuerst den Aufenthaltsort eruieren, und erst dann wussten wir, dass etwas Schlimmes passiert war.»
Mutmasslich erweiterter Suizid
Nach mehrstündigen Ermittlungen fand die Kantonspolizei den 33-jährigen Vater und den zweieinhalbjährigen Sohn gegen 22 Uhr in einem laufenden Beherbergungsbetrieb in Wattwil. Beide waren tot. Laut Kantonspolizei deuten die Umstände beim Auffinden darauf hin, dass der Vater das Kind mit einer Faustfeuerwaffe tötete und sich damit anschliessend selbst das Leben nahm. Die Beteiligung einer Drittperson könne aber erst nach der Obduktion definitiv ausgeschlossen werden, sagt Schneider. Gemäss dem Mediensprecher hatte der Vater keine Waffe auf seinen Namen registriert. Die Herkunft der Tatwaffe sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Der Betrieb befindet sich an der Ebnaterstrasse in Wattwil, wie die Kantonspolizei auf Anfrage bestätigt. Die Betreiber wollten sich gegenüber dieser Zeitung nicht äussern. Bei einem Augenschein am Mittwochnachmittag waren vor Ort keine Hinweise auf den Polizeieinsatz vom Vorabend mehr zu sehen.
Rechtsmedizin klärt Todeszeitpunkt ab
Bei den Verstorbenen handelt es sich um kroatische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen. Die Kantonspolizei hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den genauen Umständen aufgenommen.
Ob Vater und Kind zum Zeitpunkt der Vermisstenmeldung der Mutter noch am Leben waren, ist noch unklar. Die Rechtsmedizin klärt nun den genauen Todeszeitpunkt ab. Das sei wichtig, um den Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren, erklärt Schneider.
Im Einsatz standen neben mehreren Patrouillen und Fachspezialisten der Kantonspolizei auch die Stadtpolizei St.Gallen, das Institut für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen sowie die Staatsanwaltschaft. (kapo/aro)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.