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Warum der angeklagte Toggenburger Anwalt trotz lebenslangem Berufsausübungsverbot weiter arbeitet

Der Rechtsanwalt, der Gelder in Millionenhöhe veruntreut hat, ist trotz Sanktionen offenbar weiterhin als Willensvollstrecker tätig. Der Kanton St.Gallen will dies mit einer Gesetzesänderung künftig verhindern.
Marcel Elsener
Trotz Berufsausübungsverbot darf ein Anwalt weiterhin Klienten juristisch beraten. (Bild: Igor Stevanovic/Adobe)
Der Fall des «Toggenburger Raubritters» hat in unserer Leserschaft etliche Reaktionen ausgelöst. Nebst dem Verbleib der veruntreuten Gelder und dem allfälligen Mitwissen seiner einst als Politikerin national ...

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