575'000 Franken für simulierte Arbeitsunfälle: Mit dieser Masche hat ein Rheintaler vier Unfallversicherungen betrogen
Das Vorgehen des 51-jährigen Portugiesen war immer gleich: Er rekrutierte Helfer aus seinem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis und verschaffte ihnen eine Arbeitsstelle bei einem Personalvermittlungsbüro in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein. «Teilweise mit frisierten Lebensläufen», wie die St.Galler Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung vom Montag schreibt. Der 51-Jährige kümmerte sich um die vorübergehende Bleibe seiner Helfer sowie ihren Transport zur Arbeitsstelle.
Kurz nachdem die Helfer des Beschuldigten jeweils die Stelle angetreten hatten, täuschten sie einen Arbeitsunfall vor, der sie angeblich völlig arbeitsunfähig machte. Die Kommunikation mit Unfallversicherungen, Ärzten und Arbeitgebern erfolgte via E-Mail, über eine Adresse, die der 51-Jährige jeweils auf den Namen seiner Komplizen erstellt hatte.
Das durch den Schwindel erschlichene Taggeld liess der Haupttäter auf Bankkonten überweisen, die er ebenfalls für sie errichtet hatte. Dafür, dass die Mittäter ihre simulierte Arbeitsunfähigkeit aufrechterhielten, entschädigte sie der 51-Jährige mit monatlich 1000 bis 2000 Euro.
Familie, Freunde und Bekannte wurden zu Mittätern
Nachdem Hinweise auf illegale Aktivitäten des 51-Jährigen aus dessen Umfeld eingegangen waren, nahm die Kantonspolizei St.Gallen unter der Leitung der St.Galler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf.
Dabei kam ans Licht, dass der im Rheintal wohnhafte Portugiese mit seiner Masche vier Schweizer Unfallversicherungen um Taggeld in Höhe von über 575'000 Franken betrogen hat. Ab Sommer 2021 zog er den organisierten Betrug während drei Jahren auf. Zunächst für sich selbst, anschliessend für insgesamt 14 Personen aus seinem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Die Mittäter stammen aus der Schweiz, Deutschland und Portugal. Über die Hälfte des erbeuteten Taggelds, rund 343'000 Franken, beanspruchte der 51-Jährige für sich selbst.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe und Landesverweis
Gewerbsmässiger Betrug und gewerbsmässige Geldwäsche lauten die Anklagepunkte gegen den 51-Jährigen. Dafür fordert die St.Galler Staatsanwaltschaft «eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren»: 14 Monate soll er in Haft absitzen, die restlichen 22 Monate sollen mit einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben werden. Darüber hinaus droht dem Portugiesen ein Landesverweis von 14 Jahren. In einem separaten Verfahren fordert die Staatsanwaltschaft für die 14 Mittäter jeweils bedingte Freiheitsentzüge und Landesverweise.
Gelder in Höhe von rund 50'000 Franken konnte die Staatsanwaltschaft in der Schweiz und in Portugal bereits beschlagnahmen. Den Haupttäter will sie zu einer Ersatzforderung von 343'000 Franken verpflichten. Er befindet sich derzeit im vorzeitigen Strafvollzug. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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