Wildruhezonen – Im Toggenburg gibt es mehrere Rückzugsorte gegen Stress im Erholungsgebiet
Wildtiere kommen immer mehr in Bedrängnis – ihr Lebensraum schrumpft. Dies zeigt sich besonders im Winter, wenn sie eigentlich ruhen müssten. Unberührte Orte gibt es praktisch keine mehr, denn immer mehr Menschen suchen ihren Ausgleich in der Natur. Infrastrukturen wie Bergbahnen sowie Bike- und Wanderwege helfen ihnen dabei.
«Dass die Bevölkerung ihre Freizeit in der Natur verbringt, ist grundsätzlich etwas Tolles und gibt der Natur einen hohen Stellenwert», sagt Simon Meier, Leiter der Abteilung Jagd beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF). Was aber nicht unterschätzt werden darf, ist der Einfluss der Freizeitnutzung auf Natur und Wildtiere. Vielerorts müssen die Tiere ihr Verhalten anpassen oder meiden Gebiete komplett, wenn sie zu oft oder in kritischen Zeiten (etwa Dämmerung, Winter- oder Brut- und Setzzeit) gestört werden. Dies kann Folgen für das einzelne Tier oder sogar eine ganze Tierart haben.

Störungen können ganze Populationen schädigen
«Bei zu grossem Ausmass kann dies bedeuten, dass der für die Wildtiere nutzbare Lebensraum so klein oder zerstückelt wird, dass es nicht mehr fürs Überleben einer Population reicht, oder die Wildtiere bei zu viel Störung einen so hohen Energieverlust haben, dass es einen Einfluss auf die Gesundheit, Fortpflanzung und letztlich auf die gesamte Population hat», erklärt Meier.

Werden die Tiere nämlich gestört, suchen sie Verstecke auf oder fliehen über teils grosse Distanzen. Insbesondere im Winter müssen sie für die Flucht die Körpertemperatur hochfahren und benötigen unverhältnismässig viel Energie im hohen Schnee. Mitte Januar hatte das ANJF in einer Mitteilung gewarnt, dass wiederholte Störungen dazu führen können, dass die Energiereserven nicht bis zum Frühling reichen. Im schlimmsten Fall überleben die Tiere den Winter damit nicht.

Deswegen gibt es Wildruhezonen, Jagdbanngebiete und andere Schutzgebiete. Von Ersteren gibt es im Kanton St.Gallen 69, wovon sich rund die Hälfte zwischen Dietfurt und Wildhaus befinden. In jenen Zonen gelten strikte Vorschriften (siehe Kasten). Die Gebiete sollen sicherstellen, dass die Wildtiere nicht von der Freizeitnutzung der Menschen gestört werden. Laut Meier gelte deshalb grundsätzlich ein Betretungsverbot. Wo nötig, können Wege, Strassen und Schneeschuhrouten explizit freigegeben werden, damit der «Verkehr» konzentriert wird. Das reduziere die Störung deutlich.
Diese Regeln gelten in den meisten Wildruhezonen
– Während des ausgewiesenen Zeitraums (oft auch ganzjährig) ist es verboten, das Gebiet abseits der erlaubten Korridore zu betreten oder zu befahren.
– In Wildruhezonen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde.
– Der Betrieb ziviler, unbemannter Luftfahrzeuge ist verboten. Ausnahmen nur mit einer Zustimmung des ANJF.
– Die Jagd, die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie der Zugang zu Bauten und Anlagen bleiben gewährleistet. Hinweis: Wer gegen das Begehungs- und Befahrungsverbot verstösst, muss mit einer Busse von 150 Franken rechnen. (mw)
«Wildruhezonen bieten nicht nur ruhigen Lebensraum für störungssensible Arten, sie beeinflussen auch die Raumnutzung von Hirschen, Gämsen und Rehen und spielen bei der Verhinderung von Wildschäden im Wald eine wichtige Rolle», ergänzt Meier.
Wildruhezonen sind Sache der Gemeinden
Doch wer bestimmt, wo eine solche Wildruhezone eingerichtet wird? Und welche Kriterien sind dafür ausschlaggebend? Laut Meier sind die Gemeinden für die Festlegung jener Zonen zuständig. Sie schreiben die Gebiete in der kommunalen Schutzverordnung fest. Meistens in enger Absprache mit dem ANJF. Gemäss der kantonalen Jagdgesetzgebung ist es die Aufgabe sämtlicher Behörden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, den Schutz, die Aufwertung und die Vernetzung von Lebensräumen sicherzustellen.
Kriterien für die Auswahl einer Wildruhezone
Laut Simon Meier stellen sich Gemeinden und ANJF bei der Auswahl der Wildruhezonen besonders folgende Fragen:
– Wo sind wertvolle oder gar essenzielle Lebensräume für Wildtiere? Hier achten Amt und Gemeinden besonders auf gefährdete und störungssensible Arten wie Birk-, Schnee- oder Auerhühner oder Arten, die ruhige Gebiete benötigen (etwa Gämse und Rothirsche).
– Wo gibt es übermässige Störungen durch Freizeitnutzung, beziehungsweise wo könnten sich solche entwickeln?
– Wo macht eine ganzjährige oder saisonale Wildruhezone Sinn? Dies ist je nach Tierarten und Freizeitnutzung unterschiedlich. (mw)
Wildruhezonen würden dort geplant, wo ein zusätzlicher Schutz der Wildtiere oder eine bessere Kanalisierung der Freizeitnutzung notwendig ist. Häufig entstünden sie deshalb mit dem Ausbau von Bergbahnen, Bikestrecken und Ähnlichem. Daher werden Wildruhezonen regelmässig neu beurteilt und, wenn nötig, angepasst oder gar neu geschaffen. Dies ist aktuell im Werdenberg der Fall: Wegen der steigenden Freizeitnutzung seien neue Wildruhezonen und Schutzgebiete in Abklärung.
Drei Wildruhezonen zwischen Wattwil und Wil
Die bestehenden Wildruhezonen im Toggenburg wurden mit einer Ausnahme zwischen 2000 und 2021 festgelegt. Eine Besonderheit ist in diesem Zusammenhang das Gebiet rund um das Schnebelhorn in der Gemeinde Mosnang. Dort wurde der Beschluss für eine Wildruhezone bereits im Jahr 1990 gefasst. Der Grossteil der Wildruhezonen befindet sich im Gebiet der Churfirsten und rund um den Säntis. Es sind jene Regionen, die stärker von Menschen frequentiert werden als die Gebiete zwischen Wattwil und Wil. Obwohl auch dort, neben dem Gebiet Schnebelhorn, zwei Zonen bestehen – im Dietfurterbachtobel und im Krinauerbachtobel.

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