­
­
­
­
Abo

Die Gnadenfrist fürs Stacheldraht-Verbot im Kanton St.Gallen läuft ab: Ab Oktober drohen Anzeigen und saftige Bussen

Seit 2021 gelten die neuen Vorschriften für landwirtschaftliche Zäune, die Wildtiere weniger gefährden. In der vierjährigen Übergangsfrist wurden Hunderte Kilometer Stacheldraht abgebaut, aber es gibt noch Lücken.
Marcel Elsener
Jagdverbandspräsident Peter Weigelt zeigt einen mehrfachen Stacheldrahtzaun in St.Gallen-Guggeien: 2025 noch genau so ärgerlich wie 2019, als der Ort als Beispiel für die notwendige Initiative diente.
Rehe, Hirsche oder Gämse, die in Zäunen verheddert qualvoll verenden: Das will niemand sehen. Doch fast wären St.Galler Bahnhöfe und Strassen vor vier Jahren voller solcher Schreckensbilder gewesen.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­