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67 Kulturinstitutionen wehren sich gegen Sparvorschläge der St.Galler Regierung

Das zusätzliche Entlastungspaket des Kantons St.Gallen bedroht die Kultuszene. Nun fordern die meisten Institutionen und Organisationen, die einen Leistungsauftrag haben, dass Kantonsrat und Regierung von der Kürzung absehen.
Die Stiftsbibliothek St.Gallen gehört zu den Unterzeichnenden. (Bild: zvg)

«Kultur ist kein Luxus. Sie bereichert das Leben, schafft Begegnungen, eröffnet neue Perspektiven und trägt zur Identität und Lebensqualität unserer Region bei.» Mit diesen Worten beginnt eine Medienmitteilung von 67 Kulturinstitutionen und -organisationen, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen haben. Sie wehren sich gegen das Entlastungspaket 2026+, in dem die Regierung Kürzungen der kantonalen Beiträge um 5,5 Prozent im Jahr 2027 und um 14,5 Prozent ab 2028 vorsieht. Davon betroffen sind 78 Kulturinstitutionen. Die Unterzeichnenden fordern Kantonsrat und Regierung auf, auf die Kürzung zu verzichten.

Kultur sei ein unverzichtbarer Teil der Infrastruktur und ein relevanter Wirtschaftsfaktor des Kantons St.Gallen, heisst es im Communiqué. «Museen, Theater, Kulturzentren und weitere Einrichtungen bewahren kulturelles Erbe, ermöglichen die Auseinandersetzung mit der Gegenwart und schaffen Räume für Bildung und Begegnung.» Ihr Angebot erhöhe die Lebensqualität in den Gemeinden und leiste einen essenziellen Beitrag zur Attraktivität und Wertschöpfung des Kantons St.Gallen. Eine Studie zur Stadt Winterthur zeigt etwa, dass jeder Franken, der in die Kultur investiert wird, sechs Franken Wertschöpfung generiert.

Die kulturelle Infrastruktur besteht gemäss Mitteilung nicht nur aus Räumen und Veranstaltungsorten. Sie umfasse Fachwissen, Sammlungen, gewachsene Partnerschaften und ein über Jahre aufgebautes Publikum. Im Falle eines Abbaus sei es nicht möglich, das kurzfristig wiederherzustellen.

Weniger Mittel haben konkrete Folgen

Leistungsvereinbarungen verbinden einen öffentlichen Auftrag mit einer finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand, schreiben die Institutionen. «Werden die Beiträge substanziell gekürzt, können die vereinbarten Leistungen so nicht mehr umgesetzt werden.» Einsparungen bedeuten ihnen zufolge einen massiven Struktur- und Leistungsabbau, beispielsweise bei Personal, Ausstellungen und Veranstaltungen, Öffnungszeiten, Bildungs- und Vermittlungsangeboten. Dies habe eine direkte Auswirkung auf die Attraktivität und die Ausstrahlung einer Gemeinde oder Region als Arbeits- und Wohnort.

Die betroffenen Kulturinstitutionen betonen, dass kantonale Beiträge Teil einer gemeinsam getragenen Finanzierung durch die öffentliche Hand, Stiftungen, Sponsorinnen, private Förderer und eigene Einnahmen sind. Und: «Eine verlässliche Grundfinanzierung schafft die Voraussetzungen für diese Partnerschaften.» Werde sie geschwächt, könnten auch Kooperationen, Drittmittel und eigene Erträge unter Druck geraten. Der Verlust an finanziellen Mitteln und kulturellem Angebot könne damit über den eingesparten Kantonsbeitrag hinausgehen. Zugleich wachse der Druck auf die Gemeinden, Finanzierungslücken zu übernehmen. «Eine Entlastung des Kantons bedeutet deshalb nicht automatisch eine Entlastung der öffentlichen Hand.»

Die Unterzeichnenden schreiben, Kulturinstitutionen mit öffentlichem Auftrag bräuchten eine verlässliche Finanzierung. «Es geht darum, welche kulturelle Infrastruktur der Kanton St.Gallen seiner Bevölkerung langfristig zur Verfügung stellen will.» (ddm)

 
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