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Abo Berufung teilweise erfolgreich

Keine versuchte Körperverletzung ohne Verletzungsvorsatz

Obergericht spricht Mann teilweise frei und reduziert die Geldstrafe von 230 auf 160 Tagessätze. Die dreijährige Probezeit bleibt allerdings bestehen.
Desiree Vogt
Der Angeklagte verhielt sich seiner einstigen Ehefrau gegenüber verbal und körperlich sehr aufgebracht und aggressiv. Trotz einer teilweisen Aufhebung des Schuldspruchs bestätigte das Fürstliche Obergericht eine empfindliche Strafe.
Das Strafgesetz besagt: Man kann nicht versuchen, etwas aus Versehen zu tun. Wo keine Verletzung und keine Absicht vorliegen, gibt es demnach auch keine versuchte Tat.

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