Ein Verfahrensrekord, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung fordern die St.Galler Justiz
Die Last auf den Schultern der St.Galler Justiz nimmt zu. Das ist kein neues Phänomen – die Fallzahlen steigen seit Längerem. 2362 neue Fälle gingen 2025 beim St.Galler Kantonsgericht ein – so viele wie noch nie in den letzten zehn Jahren. «Obwohl wir sehr viel geleistet haben, war die Anzahl eingegangener Fälle noch höher», sagt Claudia Wetter, Präsidentin des Kantonsgerichts.
2285 Fälle erledigte das Kantonsgericht 2025 – so viele wie noch nie. Dennoch stieg der Pendenzenberg auf 981 Verfahren an. Trotz hoher Belastung überzeuge die Qualität der Rechtsprechung: Rund 92,7 Prozent der erledigten Verfahren wurden nicht angefochten.
Auch die Kreisgerichte behandeln mehr Fälle: Alle sieben erreichten 15'274 Neueingänge im Jahr 2025. «Wir müssen priorisieren und die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einsetzen», sagt Wetter. Auch laufende Gesetzgebungs- und Digitalisierungsprojekte würden zusätzliche Kapazitäten binden.

Personell haben die Gerichte zwar aufstocken können – seit Januar gibt es am Kantonsgericht zwei zusätzliche Richterstellen und auch in den Kreisgerichten wurden weitere Ressourcen geschaffen. Allerdings sei man wegen der höheren Arbeitslast damit schon fast wieder am gleichen Punkt wie vor dem personellen Ausbau.
Gründe für die Fallzunahme gebe es mehrere. Zum Beispiel Gesetzesänderungen. Seit Januar 2025 haben Fälle im Konkursverfahren zugenommen. Denn seither kann auch die Nichtzahlung öffentlich-rechlicher Schulden, etwa Steuern oder Prämien, zum Konkurs führen.
Steigende Arbeitslast verschärft Personalsituation
Die steigende Arbeitslast verschärft den Wettbewerb um qualifiziertes, juristisches Personal. «Der juristische Arbeitsmarkt ist umkämpft», sagt Christiane Gallati, Präsidentin des Versicherungsgerichts. Oft ziehe es Fachkräfte ins wirtschaftsstärkere Zürich. «Wir unterstützen flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice und Teilzeitstellen», sagt sie. Aber auch der Mitarbeiterbindung und Wertschätzung werde eine grosse Bedeutung beigemessen.

Wird die Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz irgendwann die Mitarbeitenden am Gericht entlasten? Eher nicht so bald. Die Digitalisierung ist zwar eines der zentralen strategischen Vorhaben der kommenden Jahre. Der Wechsel von Papierakten hin zu elektronischen Dossiers steht hier aber im Zentrum.
Unter bestimmten Voraussetzungen können bereits heute mündliche Prozesshandlungen via Videokonferenz durchgeführt werden, zum Beispiel Zeugenaussagen von Personen, die sich im Ausland befinden. Der kleine Gerichtssaal am Kantonsgericht wurde entsprechend aufgerüstet. Auch der Beschaffungsprozess für eine neue Justizsoftware ist im Gang: Im Mai soll der Zuschlag erfolgen.
Dürftiger Einsatz von KI
Datenschutz und berufsethische Überlegungen spielen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz eine zentrale Rolle. Möglich wäre eine KI-Implementierung bei der Anonymisierung von Urteilen, so könnte eine grössere Anzahl von Gerichtsentscheiden publiziert werden. «Für unsere Kerntätigkeit sehen wir KI nur für sprachliche Belange wie Übersetzungen als sinnvoll an», sagt Arthur Brunner, Präsident des Verwaltungsgerichts. Darüber hinaus sei er skeptisch.

«Unser höchstes Gut ist das Vertrauen der Rechtsunterworfenen. Und das sei bei einem Menschen, der ein Urteil verfasst und den Entscheid begründet, grösser als bei einer Maschine», sagt Brunner. Die Konferenz der Gerichte hat ein Projekt lanciert, um das Potenzial von KI in der Justiz zu evaluieren. Dazu gehört auch die Klärung des rechtlichen und ethischen Rahmens.
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