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Sexualkunde an Primarschule Bütschwil löst im Kantonsrat Unzufriedenheit aus

Ein Vorstoss mit Fragen kritisierte die Ausgestaltung des Sexualkundeunterrichts in Bütschwil. Die Regierung weist darauf hin, dass dieser Teil des Lehrplans ist.
Beim Unterricht in Bütschwil wurden eine Stoff-Vagina und ein Penismodell gezeigt. (Bild: Symbolbild: Georgios Kefalas/Keystone)

«Anleitung zum Porno für Primarschüler», titelte das rechtspopulistische Wochenmagazin «Weltwoche» Anfang März. Mitarbeitende der Fachstelle Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell würden im Sexualkundeunterricht Grenzen überschreiten. Es ging dabei um Lektionen für eine fünfte Klasse der Primarschule in Bütschwil.

Wie diese Zeitung im Anschluss berichtete, hatte eine Familie gegen die Referentin und gegen unbekannt Strafanzeige eingereicht. Unter anderem Grund für die Kritik und den Titel der «Weltwoche»: Die Referentin habe während des Unterrichts auf kostenpflichtige Seiten mit freizügigen Bildern hingewiesen und vermittelt, dass der Konsum von Pornografie ab einem bestimmten Alter in Ordnung sei. Die Schule Bütschwil sah nach interner Prüfung «keine Hinweise auf Regelverstösse».

Fachstelle hat Leistungsauftrag des Kantons

Der Vorfall löste auch politische Wellen aus. In einer Interpellation, die in der Frühlingssession eingereicht worden war, kritisierten 24 Kantonsräte den «ideologisch geprägten Sexualkundeunterricht externer Organisationen». Sie wollten unter anderem wissen, wer für den Inhalt des Unterrichts verantwortlich sei und wie garantiert werde, dass die Eltern vorgängig informiert werden. Erstunterzeichner waren Esther Granitzer (SVP, St.Gallen) und Heinz Herzog (EDU, Thal).

In ihrer Antwort schrieb die Regierung, dass Sexualkunde Teil des Lehrplans sei und dass die Aids-Hilfe einen Leistungsauftrag des Kantons habe. Die Zusammenarbeit mit externen Stellen liege im Ermessen der Schule. Die Lehrpersonen sollten ihren Unterricht auf den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen ausrichten, wobei die Methodenfreiheit auch hier gelte. Der Lehrplan enthalte keine Verbote von spezifischen Inhalten, wie sie in der Interpellation genannt wurden, hält die Regierung weiter fest.

Sie ist zugleich überzeugt, dass man diese Themen altersgerecht vermitteln kann, ohne sich strafbar zu machen. Die Schulträger seien gehalten, die Erziehungsberechtigten vorgängig schriftlich oder mündlich zu informieren, wenn Sexualkundeunterricht erteilt werden soll. Das hält die Regierung zum Schluss fest.

Strafverfahren sei eröffnet

Am Mittwoch wurde die Interpellation im Kantonsrat behandelt. Granitzer zeigte sich dabei unzufrieden mit der Antwort der Regierung. Wenn Fünftklässlern Penis-Modelle gezeigt und Hinweise auf Leihmutterschaft oder Porno-Seiten gegeben werden, ist das für Granitzer kein altersgerechter Unterricht.

Zudem fordert sie als verbindliche Vorgabe, dass immer eine Lehrkraft beim Sexualkundeunterricht anwesend sein muss. Die Anklagekammer habe die Eröffnung des Strafverfahrens im Zusammenhang mit diesen Lektionen gutgeheissen, sagte die Komplementärmedizinerin zum Schluss.

 
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