Schwester Scolastica fordert ihr Vermögen zurück – jetzt zieht sie den Fall bis vors Bundesgericht
Noch ist der Streit um das Vermögen von Schwester Scolastica nicht vorbei. Im Oktober 2024 forderte die Kapuzinerin vor dem Innerrhoder Bezirksgericht in Appenzell ihr Privatvermögen zurück. Sie verlangte den Zugriff auf rund 56'000 Franken zuzüglich Zinsen. Das Geld stammt aus der Zeit vor ihrem Klostereintritt und aus späteren Erbschaften und Schenkungen.
Mit ihrer Forderung blieb sie vor dem Bezirksgericht aber erfolglos, weshalb sie den Fall ans Innerrhoder Kantonsgericht weiterzog. Dieses stützte das Urteil der Vorinstanz. Wie der «Appenzeller Volksfreund» berichtet, will Schwester Scolastica nun gegen das Urteil des Kantonsgerichts eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen.
Unterschiedliche Instanzen verwalteten ihr Vermögen
Schwester Scolastica ist mit 19 Jahren – also vor rund 60 Jahren – ins Kloster Wonnenstein eingetreten. Damit übertrug sie ihr Privatvermögen der damaligen Oberin zur Verwaltung. Zu ihrem Kapital zählen Erbschaften, Erspartes, Schenkungen, Pensionskassengelder und AHV-Beiträge.
2014 wechselte das Kloster Wonnenstein den Besitzer, aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft wurde ein zivilrechtlicher Verein. Die Verwaltung sowie das gesamte Klostervermögen wurden an den Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein übertragen. Mittlerweile wird das Vermögen der Kapuzinernonne aber nicht mehr vom Verein, sondern von der Schweizer Föderation St.Klara verwaltet. Diese ist für die allein lebende Schwester zuständig. Bei der Präsidentin der Föderation, Schwester Angelika, handelt es sich um die Oberin von Schwester Scolastica. Seit geraumer Zeit möchte die Schwester aber selbst über ihr Vermögen bestimmen.
Innerrhoder Kantonsgericht begründet Urteil
Mitte Dezember hat das Innerrhoder Kantonsgericht laut «Appenzeller Volksfreund» nun die Urteilsbegründung an die beteiligten Parteien geschickt. Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass es keine übermässige Bindung sei, mit 19 Jahren eine solche Vermögens-Vereinbarung zu treffen, und es Schwester Scolastica jederzeit freistehe, aus dem Kloster auszutreten. Scolasticas Anwalt sagte gegenüber der genannten Zeitung: «Man kann nicht den Austritt aus der Föderation als Bedingung für eine Vertragsauflösung stellen.»
Laut dem Anwalt ist das Urteil nicht schlüssig: Zwar halte das Gericht fest, dass ausschliesslich weltliches Recht zur Anwendung komme, verweise in seiner Begründung jedoch wiederholt auf die Satzungen des Klosters, die wiederum unter kirchliches Recht fallen würden. Zudem sei unklar, ob Schwester Scolastica ihr Vermögen zurückerhalte, wenn sie aus dem Kloster oder aus dem Orden austrete. Das Kloster hatte sie aber bereits Ende Oktober verlassen. Vor rund zwei Wochen hat die Nonne eine vorläufige Bleibe im Kurhaus Marienburg in St.Pelagiberg gefunden.
Noch immer Teil des Klosters
Wie Frater Paul Richard Schneider, Kirchenrechtsexperte, gegenüber der genannten Zeitung einordnet, sei Scolastica aber trotz ihres neuen Wohnorts Teil des Klosters als Institution: «Daher hat sie derzeit keinen Anspruch auf ihr Vermögen.» Da sie weiterhin als Klosterschwester lebe, müsse sie das Armutszeugnis befolgen. «Und es ist davon auszugehen, dass ihr Wille heute gleich ist wie bei Vertragsabschluss beim Ablegen ihrer Profess.»
Weiter sagte er, die Nonne hätte den kirchenrechtlichen Weg einschlagen sollen, anstatt vor staatlichem Gericht zu klagen. Sie hätte mit ihrer Oberin das Gespräch suchen und begründen können, wofür sie ihr Vermögen einsetzen wolle. Scolasticas Anwalt hingegen sieht gute Chancen für die Beschwerde der Schwester beim Bundesgericht.
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