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Abo Wegen Zechprellereien

Liechtensteiner Seniorin muss ins Gefängnis

Das Bundesgericht verurteilt eine Rentnerin aus Liechtenstein. Sie logierte kostenlos in Hotels und verkaufte Handys, die es gar nicht gab. Zudem wohnte sie rechtswidrig in der Schweiz.
Reinhold Meier
Die stark gehbehinderte Seniorin, die sich nur mit Rollator fortbewegen kann, klagte in Lausanne gegen die Höhe des Strafmasses. (Symbolbild: Getty Iamges)
Der Fall der Liechtensteinerin hatte bereits vor zwei Jahren Aufmerksamkeit erregt. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte die Dame damals und schickte sie für sieben Monate ins Gefängnis.

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