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Keine Erpressung, aber Nötigung: Gericht verurteilt ehemaligen Orell-Füssli-Kadermann

Das Kreisgericht in Mels verurteilt einen ehemaligen Abteilungsleiter des Buchhändlers Orell Füssli zu einer bedingten Geldstrafe. Damit ist der Vorwurf der versuchten Erpressung vom Tisch. Zumindest vorerst.
Reinhold Meier
Der Konflikt zwischen Orell Füssli und einem früheren Kadermitarbeiter beschäftigte die Justiz.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mittfünfziger angeklagt, weil er versucht haben soll, seinen Arbeitgeber zu erpressen. Dies nachdem ihm unter umstrittenen Umständen gekündigt worden war.

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