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Nach tödlicher Liebesnacht: Bundesgericht weist Beschwerde der Familie ab - St.Galler Chefarzt bleibt freigesprochen

Im Fall der nach harten Sexspielen verstorbenen Ärztin kommt das Bundesgericht zum selben Schluss wie das St.Galler Kantonsgericht. (Bild: Nadja Rohner)
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