­
­
­
­
Abo

Nach tödlicher Liebesnacht: Bundesgericht weist Beschwerde der Familie ab - St.Galler Chefarzt bleibt freigesprochen

Nach dem Tod einer italienischen Ärztin im Jahr 2015 hat das Bundesgericht die letzte Beschwerde ihrer Familie abgewiesen. Der Mann, mit dem sie vor ihrem Tod eine intensive Liebesnacht verbracht hatte, bleibt endgültig freigesprochen. Der Vorwurf der unterlassenen Nothilfe lässt sich laut Bundesgericht nicht beweisen.
Luca Hochreutener
Im Fall der nach harten Sexspielen verstorbenen Ärztin kommt das Bundesgericht zum selben Schluss wie das St.Galler Kantonsgericht. (Bild: Nadja Rohner)
Im Fall der 2015 verstorbenen italienischen Ärztin, die in einer intensiven Liebesnacht mit einem St.Galler Chefarzt gestorben war, hat das Bundesgericht die Beschwerde ihrer Familie abgewiesen.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­