Aufwendige Ermittlungen der Polizei: Mutmassliche Wilderer im Toggenburg schiessen gesetzeswidrig 28 Wildtiere ab
Den Männern werden diverse Widerhandlungen gegen das Jagdgesetz und das Waffengesetz sowie Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) vorgeworfen, wie die Kantonspolizei St.Gallen in einer Medienmitteilung schreibt. «Unter anderem wird ihnen vorgeworfen, mit verbotenen technischen Hilfsmitteln – wie etwa ein Nachtsichtzielgerät – Wildtiere ausserhalb der Jagdzeit erlegt zu haben», heisst es in der Medienmitteilung.
Die Kantonspolizei habe ein unter der Leitung der Staatsanwaltschaft durchgeführtes Ermittlungsverfahren gegen vier Männer abgeschlossen. «Ein Fall wie dieser ist auch für die Kantonspolizei St.Gallen eher selten», sagt Polizeisprecher Simon Anderhalden auf Anfrage. Über Motive der vier Männer äussere sich die Kantonspolizei nicht.
Aufwendiges Ermittlungsverfahren
Im Frühjahr 2023 habe das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen (ANJF) bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Anzeige gegen einen Jäger wegen mutmasslichen Widerhandlungen gegen das Jagd- sowie das Waffengesetz eingereicht. Die Kantonspolizei habe daraufhin im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein aufwändiges Ermittlungsverfahren durchgeführt. «Für den Fall wurde ein Ermittler der Kantonspolizei mit ausgewiesenem Fachwissen herbeigezogen», sagt der Polizeisprecher. Wo genau im Toggenburg die Tiere illegal geschossen wurden, gibt die Polizei nicht preis.
Mindestens 28 Wildtiere erlegt – darunter auch Füchse
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass vier beschuldigte Schweizer, vorwiegend im Zeitraum zwischen Ende 2020 und Februar 2021, in einem teils von ihnen gepachteten Jagdrevier im Toggenburg ausserhalb der regulären Jagdzeiten insbesondere Rotwild, aber auch Rehwild und Füchse gejagt hätten. Dies mit einem Jagdgewehr, das gemäss Jagdgesetz mit verbotenen Zusatzgeräten versehen gewesen sei oder ein verbotenes technisches Hilfsmittel bei der Jagd darstellten. «Einer der Männer war zum damaligen Zeitpunkt nicht im Besitz einer Jagdberechtigung», heisst es ausserdem in der Medienmitteilung.
Den Männern wird vorgeworfen, mindestens 28 Wildtiere erlegt zu haben, wovon mindestens ein Abschuss in einem fremden Jagdrevier stattgefunden habe. Das Fleisch des erlegten Rotwilds sei grösstenteils unter den Männern aufgeteilt worden.
Gemäss Medienmitteilung prüft die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen nun strafrechtliche Massnahmen gegen die Männer. (kapo/chs)
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