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Er wollte den Bootsführer entlasten – nun muss der Mitfahrer 9600 Euro zahlen

Der tödliche Bootsunfall vor Gaissau hat für einen weiteren Beteiligten ein gerichtliches Nachspiel. Ein 35-jähriger Mitfahrer wurde wegen versuchter Begünstigung und falscher Beweisaussage verurteilt.
Rund drei Kilometer vor Gaissau auf dem Bodensee kam es zur tödlichen Kollision zwischen einem Motorboot und einem Segelschiff. (Bild: Symbolbild: Getty Images)

Es war ein Drama, das sich vor rund einem Jahr am Bodensee, drei Kilometer vor Gaissau abspielte. Ein 26-jähriger Motorbootfahrer war mit Freunden unterwegs, die jungen Leute wollten vor der Einwinterung des sieben Tonnen schweren Bootes das schöne Wetter nochmals nutzen und in Konstanz gemeinsam Pizza essen gehen. Man war gut gelaunt, es war ein Traumtag.

Auch ein deutsches Ehepaar wollte den Herbsttag noch einmal geniessen und stach mit ihrem eleganten Mahagonisegelschiff in See. Es wehte kaum Wind, das Wasser ruhig und der See spiegelglatt. Es gab kaum Schiffsverkehr. Plötzlich endete die Ausfahrt für beide Seiten in einer Katastrophe.

Segler übersehen

Auch wenn es kaum vorstellbar scheint, der Motorbootführer übersah den Segler, der noch kilometerweit entfernt war und rammte das Schiff der beiden Deutschen. Während der Mann im letzten Moment noch über Bord springen konnte, kam die Ehefrau ums Leben. Die grauenhaften Szenen traumatisierten den Ehepartner so sehr, dass dies einer schweren Körperverletzung gleichkommt.

Die Gründe für die Kollision wurden in einem zweiten Verfahren klar, und der junge Mann räumte sein Fehlverhalten unter Tränen ein. Er hatte seinen Gästen Getränke serviert, Fotos wurden gemacht und verschickt, ein Liegeplatz sollte reserviert werden. Doch wegen Netzproblemen am See war man länger mit dem Handy beschäftigt als man sich bewusst war. Auch hat man sich gut unterhalten, was bedingt, dass man den Gesprächspartner normalerweise ansieht. Alles in allem war man abgelenkt, bis es zur Katastrophe kam und es krachte.

Der Bootsführer wurde im August zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt. Doch auch für einen seiner Gäste hatte der Unfall nun ein Nachspiel.

Nachweislich falsch ausgesagt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch durchleuchtete die «wohlwollende» Aussage des Kumpels, der im Prozess aussagte, dass der Bootsführer aufrecht sass und nach vorne blickte, dass nur gelegentlicher Blickkontakt zum Gesprächspartner bestanden habe und kein Handy im Spiel gewesen sei.

Da der Bootsführer schliesslich seine Unaufmerksamkeit einräumte, sieht die Anklagebehörde seitens des Fahrgastes Begünstigung und falsche Beweisaussage als gegeben an. Der junge Mann räumt vor der Richterin ein, dass er sich damals falsch verhalten habe. Seine Verteidigerin betont, dass sich der 35-jährige Mechaniker erst im Nachhinein bewusst wurde, welchen Rattenschwanz an Problemen er mit seiner Aussage auslöste. Der junge Mann ist nervös, zeigt sich aber voll geständig. Der Prozess dauert somit nicht lange und der bislang Unbescholtene wird wegen versuchter Begünstigung und falscher Beweisaussage zu einer Strafe von 9600 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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