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Noch nicht alle Antworten auf dem Tisch: Warum Lütisburg erst später über den Hallenbad-Austritt abstimmt

Der mögliche Austritt Lütsiburgs aus dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil sorgt für die nächste Verzögerung. Die Standortgemeinde fordert rasch Klarheit. Der Lütisburger Ratsschreiber erklärt, wie es jetzt weitergeht.
Lütisburg will den Zweckverband Hallenbad Bütschwil innerhalb eines Jahres verlassen und hat den anderen Verbandsgemeinden dafür einen konkreten Vorschlag unterbreitet. (Bild: Beat Lanzendorfer)
Andreas Breitenmoser, Gemeinderatsschreiber und Steuersekretär bei der Gemeinde Lütisburg. (Bild: zvg)

Jüngst machte die 1600-Seelen-Gemeinde Lütisburg wiederholt Schlagzeilen: Es geht um den 23-Millionen-Franken-Kredit für die Sanierung und Erweiterung des Hallenbads Bütschwil. Denn: Lütisburg möchte aus dem Zweckverband austreten, um den in Schieflage geratenen Finanzhaushalt der eigenen Gemeinde zu schonen.

Das bringt sowohl die Planung als auch die Finanzierung des Grossprojekts durcheinander. Hiesige Parteien zeigen sich darüber enttäuscht, wie diese Zeitung berichtete. Die Abstimmung in Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Neckertal und Lütisburg, die im November dieses Jahres hätte durchgeführt werden sollen, findet frühestens 2027 statt – mit oder ohne Lütisburg.

Zwei Wege führen aus dem Zweckverband

Viele Fragen sind momentan noch offen. Immerhin ist mittlerweile klar, wann die schon vor geraumer Zeit angekündigte ausserordentliche Bürgerversammlung von Lütisburg stattfindet: am 22. September im Mehrzweckgebäude. Neben der Varia ist allerdings der Kredit für die Mühlaubrücke das einzige Traktandum. Auf Anfrage dieser Zeitung sagt Andreas Breitenmoser, Gemeinderatsschreiber in Lütisburg: «An dieser ausserordentlichen Bürgerversammlung wird es keine Entscheidungen in Bezug auf das Hallenbad geben.»

Andreas Breitenmoser, Gemeinderatsschreiber und Steuersekretär bei der Gemeinde Lütisburg. (Bild: zvg)

Seit der ordentlichen Bürgerversammlung Ende März sei der Gemeinderat dabei, eine Vorlage für die Bürgerschaft vorzubereiten. Der Souverän hatte damals gefordert, einen Ausstieg zu prüfen. Es hätten schon mehrere Sitzungen mit den Verbandsgemeinden stattgefunden. Lütisburg hat nun zwei Möglichkeiten. Eine ist die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren. «Bei dieser Variante müsste die Gemeinde Lütisburg die Defizitbeträge während drei Jahren bezahlen», so Breitenmoser. Andererseits können die Verbandsgemeinden eine Austrittsvereinbarung abschliessen. Dabei sei ein Austritt auch innerhalb der drei Jahre möglich. Zudem könnten weitere Modalitäten darin vereinbart werden.

Dazu müssten jedoch die Stimmberechtigten aller beteiligten Gemeinden zustimmen. Ausserdem müsse die Vereinbarung vom Departement des Innern genehmigt werden.

Lütisburg schlägt Austritt mit einjähriger Frist vor

Der Lütisburger Gemeinderat hat nun den verbliebenen Verbandsgemeinden vorgeschlagen, einen frühzeitigen Austritt der Gemeinde Lütisburg mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zu vereinbaren. Dabei würde Lütisburg auf eine Entschädigung verzichten und während zwei Jahren die Defizitbeträge bezahlen. Das bereits investierte Geld würde Lütisburg also im Zweckverband belassen.

Laut Breitenmoser sind bisher noch nicht alle Rückmeldungen der Verbandsgemeinden eingetroffen. Sobald sie vollständig sind, wird der Lütisburger Gemeinderat das weitere Vorgehen festlegen und ein entsprechendes Gutachten erstellen. Noch ist Geduld gefragt: Ein Entscheid würde entweder an einer weiteren ausserordentlichen Bürgerversammlung oder an der ordentlichen Bürgerversammlung im März 2027 gefällt werden.

Auf eine baldige Klärung drängt der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil. Er bedauert, dass sich die Gemeinde aufgrund ihrer finanziellen Situation mit der Mitgliedschaft im Zweckverband auseinandersetzen müsse. Trotzdem stellt er klar, dass «die Situation möglichst rasch geklärt werden müsse». Das Ziel sei weiterhin, die Infrastruktur des Hallenbads Bütschwil für Schulen, Vereine, Sport und Freizeit langfristig zu sichern.

 
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