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Lebenslänglich plus Verwahrung ist möglich

Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann zusätzlich eine Verwahrung angeordnet werden. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden und gleichzeitig die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der mehrere Raubüberfälle und Morde begangen hatte.
Gemäss einem neuen Entscheid des Bundesgerichts kann bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zusätzlich eine Verwahrung angeordnet werden.
Gemäss einem neuen Entscheid des Bundesgerichts kann bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zusätzlich eine Verwahrung angeordnet werden.
Die Strafrechtliche Abteilung hatte am Donnerstag die grundsätzliche Frage zu beurteilen, ob diese Kombination überhaupt zulässig ist, was mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei bejaht hat.

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