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30 Jahre später: Vater muss wegen Missbrauchs seiner Tochter ins Gefängnis

Fast drei Jahrzehnte nach den mutmasslichen Übergriffen fällt das Kreisgericht Toggenburg das Urteil: Sechs Jahre Gefängnis für den 64-jährigen Vater. Ein ebenfalls angeklagter Bekannter des heute 38-jährigen Opfers wird freigesprochen.
Andrea Häusler
Die sexuellen Übergriffe des Vaters ereigneten sich im Elternhaus - überwiegend im Kinderzimmer des Mädchens.
«Alte Sünden haben lange Schatten», sagt ein Sprichwort. Im Fall von Kurt L. und Ernst P. (Namen geändert) sind es rund 30 Jahre, die zwischen den angeklagten Taten und dem Prozess am Kreisgericht Toggenburg liegen.

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