Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allen St.Galler Schulen: Kantonsrat stimmt Motion zu
Nach einer Stunde angeregter Diskussion war das Abstimmungsergebnis übers «Kopftuchverbot» klarer als erwartet: Mit 71 Ja- gegenüber 45 Nein-Stimmen stimmte der St.Galler Kantonsrat am Mittwoch der Motion zum Verbot auffälliger religiöser Kleidung von Lehrpersonen zu. Knapper war das Resultat für die Frage, auf welcher Stufe das Verbot gelten soll: Mit 59 gegenüber 54 Stimmen setzten sich die Motionäre von SVP, GLP, Mitte und FDP durch. Demnach gilt das Gesetz nicht nur für die obligatorische Schule, sondern auch für die Sekundarstufe II, also Mittel- und Berufsschulen.
Den Ausschlag für die Motion gab der viel diskutierte Fall einer Lehrerin mit Kopftuch in Eschenbach, der im Sommer 2025 die Anstellung wegen Elternprotesten verweigert worden war. Die St.Galler Regierung stellte sich grundsätzlich hinter eine Regelung, weil damit Rechtssicherheit geschaffen werde. Bildungsdirektorin Bettina Surber (SP) betonte, dass die Umsetzung noch viele Diskussionen und wohl auch eine gerichtliche Prüfung benötige. Sie freute sich, dass die stündige Debatte jederzeit sachlich blieb und vermied selber das Wort «Kopftuch» - zumal es einer offenen und toleranten Gesellschaft gemäss christlichen Grundwerten nicht um eine «Religionshierarchie» gehen dürfe.
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