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«Ungeschickt», aber kein Grund für Neuauflage: Kantonsgericht weist Befangenheitsvorwurf ab

Das St.Galler Kantonsgericht hat den Antrag auf eine erstinstanzliche Neuauflage des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen  Regierungsrat Christof Hartmann abgewiesen.
Seraina Schönenberger-Hess
Der «Anschein der Befangenheit» beim Untersuchungsamt Uznach sei nicht gegeben - so hat das St.Galler Kantonsgericht entschieden.
Die Walenstadter Anwaltsfamilie Ghaemmaghami kämpft seit Jahren für ihre Rechte im Stützmauerfall. Dabei geht es einerseits um ein Bauwerk, das in ihr Grundstück ragt, andererseits um Amtsmissbrauch, den die lokalen ...

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