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Nach Freispruch und Berufung der Staatsanwaltschaft: Sexualstraftäter droht Verwahrung

Ein 46-jähriger Mann hat sich der Schändung schuldig gemacht. Das Kreisgericht Toggenburg hatte ihn ursprünglich freigesprochen. Nach Berufung der Staatsanwaltschaft klärt das Kantonsgericht, ob er verwahrt werden muss.
Claudia Schmid
Der 46-Jährige gab sich als Masseur aus und zwang eine Frau zum Geschlechtsverkehr.
Der Beschuldigte wurde seit seinem 18. Lebensjahr immer wieder straffällig. Bei den Verurteilungen in unterschiedlichen Kantonen ging es unter anderem um Betrugs- und Sexualstraftaten.

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