IV-Rentnerin erhält vor Kantonsgericht Recht – nachdem das Kreisgericht Toggenburg sie verurteilt hatte
Die 39-jährige Frau hatte an der Berufungsverhandlung glaubhaft erklären können, dass sie ein Formular zur Rentenüberprüfung nicht absichtlich mit falschen Angaben ausfüllte. Sie erhielt eine IV-Rente zugesprochen, nachdem ihr bereits in jungen Jahren eine schizoaffektive Störung diagnostiziert wurde (diese Zeitung berichtete).
Kleinere Arbeiten verrichtet
Vor rund acht Jahren musste die Beschuldigte für eine Rentenüberprüfung ein Formular der Sozialversicherungsanstalt SVA ausfüllen, welches ihr den Vorwurf einbrachte, sie habe darin wahrheitswidrige Angaben über ihre Erwerbstätig- und Leistungsfähigkeit gemacht. Sie hatte «nicht erwerbstätig» angekreuzt, obwohl sie in einer Wohngemeinschaft mit Besenbeiz kleine Arbeiten verrichtete.
Mit ihren Verrichtungen ohne Entlöhnung habe sie nur helfen wollen und fühle sich deswegen nicht schuldig, erklärte die Schweizerin. Ihr Verteidiger stellte in seinem Plädoyer ihn Frage, ob seine Mandantin aufgrund ihrer Diagnose überhaupt in der Lage war, eine Betrugsabsicht auszuführen.
Urteil der Vorinstanz aufgehoben
Im Gegensatz zum Kreisgericht Toggenburg folgte das Kantonsgericht St.Gallen den Erklärungen der Beschuldigten und den Argumenten der Verteidigung. Es hob das Urteil der Vorinstanz auf und fällte einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Betruges.
Schuldig gesprochen wurde die 39-Jährige, weil sie die Katzenkiste ihrer drei Katzen über mehrere Tage nicht gereinigt hatte. Dafür hatte die Vorinstanz ihr eine Busse auferlegt. Das Kantonsgericht bestätigte den Schuldspruch der Übertretung des Tierschutzgesetzes, sah aber von einer Bestrafung ab. Die Kosten des Untersuchungs- und der beiden Gerichtsverfahren trägt der Staat. Sie belaufen sich auf rund 22'000 Franken.
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