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Die St.Galler Regierung ist gegen die Individualbesteuerung – wegen «erheblichem Mehraufwand» bei der Einführung

Die Regierung des Kantons St.Gallen unterstützt das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung. Bedarf für eine Beseitigung der Heiratsstrafe sieht sie trotzdem.
Wie werden Ehepaare besteuert? Die St.Galler Regierung befürchtet massive Mehraufwände durch die Einführung der Individualbesteuerung. (Bild: Ralph Ribi)

Das Bundesparlament hat entschieden: Künftig sollen Verheiratete individuell besteuert werden. Ein Erfolg für die St.Galler FDP-Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher – sie kämpft seit Jahren an vorderster Front für die Individualbesteuerung.

Doch damit ist das Steuergesetz nicht beschlossen: Nun müssen die Kantone entscheiden, ob sie das Kantonsreferendum unterstützen wollen. Der Kanton St.Gallen wird dies tun, wie die Staatskanzlei am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt. Das Kantonsreferendum kommt zustande, wenn dies von acht Kantonen verlangt wird. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz (FDK) unterstützt das Referendum.

Die St.Galler Regierung erfüllt damit laut Mitteilung auch einen Auftrag des Kantonsrates aus der Sommersession 2025. Und beantwortet eine Interpellation der SVP-Fraktion und der Mitte-EVP-Fraktion. In der Antwort heisst es: Der Kanton St.Gallen würde mit der Einführung der Individualbesteuerung rund 4,7 Millionen Franken weniger Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer erhalten. Der Bund rechnet bei einer Einführung mit Steuerausfällen von rund 600 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Hinzu kämen laut Regierung voraussichtlich weitere Ausfälle im Rahmen der Umsetzung.

Regierung fürchtet administrativen Aufwand

Doch nicht nur Steuerausfälle würden die Kantonskasse belasten. Mit der Umstellung auf die Individualbesteuerung wäre ein fundamentaler Systemwechsel mit erheblichem Initialaufwand verbunden. «Betroffen wären sowohl das Steuerrecht als auch das Recht der staatlichen Transferleistungen wie zum Beispiel Prämienverbilligungen, Stipendien und Kita-Vergünstigungen», schreibt die Staatskanzlei. Zudem gebe es auch jährlich zusätzlichen Administrationsaufwand für die Kantone und Gemeinden. Es müssten wesentlich mehr Steuererklärungen bearbeitet werden.

Im Kanton St.Gallen werden Einkommen schon gesplittet

Dass die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen ist, sei auch für die Regierung unbestritten. Sie fordert eine Lösung, die auf der gemeinsamen Verlagerung von Ehepaaren basiert und verweist auf ein Splitting-Modell.

Die Kantone ihrerseits haben die Heiratsstrafe schon seit längerer Zeit mehrheitlich beseitigt. Viele Kantone kennen das Splittingsystem. Im Kanton St.Gallen gilt das Vollsplitting, wonach das steuerbare Gesamteinkommen der in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln.

Neben dem Mehraufwand befürchtet die Regierung ausserdem, es könnte zu Rechtsstreitigkeiten, Fragen und Diskussionen bei der Aufteilung von Einkommen und Vermögen auf die Ehegatten kommen.

 
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