Grosses Kaufinteresse am Hof Barenegg: 74 Angebote in der ersten Bieterrunde
779’930 Quadratmeter Land in der Landwirtschaftszone, ein unter Denkmalschutz stehendes Wohnhaus, mehrere Scheunen, ein Alpstall, ein Ferienhaus: Verkehrswert 2,17 Millionen Franken. Der Gutsbetrieb Barenegg, unweit des Dorfs Hemberg, sucht über die Plattform des Kantons St. Gallen eine Käuferschaft. Die Liegenschaft untersteht dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht: Wer den Betrieb kaufen will, benötigt folglich eine Erwerbsbewilligung, die sicherstellt, dass der Hof weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird.
Zweiter SVP-Vorstoss in gleicher Sache
Bis Ende letzten Jahres war Walter Fässler Pächter des Hofs, der einst zur Psychiatrischen Klinik Wil gehörte. Drei Jahrzehnte hatte er hier verbracht, bevor er im Oktober wegzog, um den Ruhestand mit seiner Frau im Tessin zu verbringen.
Der bevorstehende Leerstand des auf 1050 bis 1140 Meter über Meer gelegenen Gehöfts veranlasste SVP-Kantonsrat Bruno Schweizer bereits im September des vergangenen Jahres zu einem politischen Vorstoss: Er wollte von der Regierung wissen, ob sie den Betrieb für die produzierende Landwirtschaft sichern und wie sie den Entscheidungsprozess beschleunigen wolle. Er kritisierte aber auch damals schon die späte Nachfolgeregelung. Nun legt die Partei mit einer weiteren einfachen Anfrage nach, wobei der Fokus speziell auf möglichen Folgen der Verzögerungen durch den «schleppenden Verkaufsprozess» liegt.
Finanzielle Schäden durch «Verschleppung»
Konkret wollen die SVP-Kantonsräte Fredy Louis, Bruno Schweizer und Christian Vogel wissen, ob der gesetzlich zulässige Höchstpreis von rund 2,8 Millionen Franken eingehalten wird und nach welchen Kriterien die Regierung entscheidet, wenn mehrere Bieter den Maximalpreis bieten. Weiter fragen die Parteivertreter, was die Regierung unternimmt, damit Käufer die Anmeldung für die Direktzahlungen fristgerecht bis zum 2. Mai vornehmen können, und wer für mögliche finanzielle Schäden aufkommt, falls Käufer durch die schleppende Abwicklung Verluste erleiden. Gefordert wird ausserdem, dass das Landwirtschaftsamt und der Bauernverband von Beginn an in den Verkaufsprozess eingebunden werden, um die Interessen der Landwirte zu wahren.
Zweite Bieterrunde bis Ende März
Der Kanton hatte den Verkaufsprozess im vergangenen Herbst als mehrstufiges Bieterverfahren lanciert. Die erste Phase, die Eingabefrist für unverbindliche Angebote, endete am 30. November. «Das Interesse ist gross», heisst es auf Anfrage beim Kanton. In der ersten, «unverbindlichen Bieterrunde» hätten 74 Interessierte ein Angebot abgegeben.
Die zweite Bieterrunde endet am 31. März dieses Jahres. So lange können Interessierte, welche die rechtlichen Kaufvoraussetzungen erfüllen, ihr verbindliches Angebot für die Liegenschaft platzieren. Hernach folge eine dritte Bieterrunde, heisst es seitens des Kantons. Und weiter: «Nach deren Ablauf wird die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer durch die Regierung ausgewählt.»
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