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Dreijährige Kündigungsfrist würde Hallenbad-Projekt in Bütschwil weiter erschweren

Falls Lütisburg aus dem Zweckverband austritt, bleibt die Gemeinde während drei Jahren Mitglied und müsste die Kosten weiter mittragen. Ein frühzeitiger Austritt wurde von der Gemeinde Neckertal abgelehnt.
Larissa Flammer
Für das Hallenbad Bütschwil steht die Frage im Zentrum, welche Verbandsgemeinden die geplanten Investitionen mittragen.
Nach dem Hin und Her um die Zukunft des Hallenbades Bütschwil blickt die Region am 31. März nach Lütisburg. An diesem Datum findet die Bürgerversammlung der Gemeinde statt, an der das Stimmvolk entscheidet, ob ...

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