Jérôme Müggler: Der billige Griff in unsere Lohntüte
Parallel zu den gestiegenen Temperaturen ging auch die Sommersession des Parlaments zu Ende – rückblickend mit einer hitzigen Debatte über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Im März 2024 wurde diese vom Stimmvolk mit 58 Prozent Ja-Stimmen bestellt. Das an sich linke Anliegen fand bis weit in die bürgerliche Basis Anklang. Die Bevölkerung der Nordostschweizer Kantone hatte die Vorlage damals abgelehnt. Aber bestellt ist bestellt. Anschliessend kommt die Rechnung.
Die Mehrwertsteuer soll zur Teilfinanzierung um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Damit steigt der Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent. Abgelehnt hat der Nationalrat glücklicherweise den Vorschlag, die Dreizehnte zusätzlich über Lohnbeiträge mitzufinanzieren. Alle, die in der Schweiz konsumieren, finanzieren die zusätzliche Rente voraussichtlich mit. Und das ist gut so – weil das Volk nun darüber befinden kann, ob ihm der Preis für den Ausbau des Sozialwerks passt, und weil die Kosten fairer verteilt werden.
Als Person, die voraussichtlich noch über zwanzig Jahre Lohnbeiträge einzahlen darf, bin ich zähneknirschend froh über die Mehrwertsteuer-Variante. Viel lieber wäre mir eine Finanzierung, die auf Einsparungen in anderen Bereichen der Bundesausgaben beruht. Aber die Möglichkeit, Nein zu stimmen, bleibt. Lohnbeiträge dürfen keine Option sein und zwar aus einem Grund, der über diese Debatte hinausgeht.
Sie lassen sich mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit erhöhen, ohne dass Volk und Stände zustimmen müssen. Die Bundesverfassung begrenzt die Höhe der Steuern, nicht aber der Lohnabgaben. Wer Steuerplafonds anheben will, braucht das doppelte Mehr. Für Lohnbeiträge genügt ein einfaches Parlamentsmehr. Das erzeugt einen systematischen Fehlanreiz. Neue Sozialleistungen werden von der Politik zunehmend bevorzugt über die Lohnabrechnung finanziert, nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus taktischen.
Dabei wirken viele Lohnbeiträge faktisch wie Steuern. AHV, IV und EO weisen keine enge Kopplung zwischen Einzahlung und Leistungsanspruch auf. Bei der AHV fliessen Beiträge über dem versicherten Maximallohn nicht in die Rentenberechnung ein. Rund 92 Prozent der Bevölkerung sind Nettoempfänger. Trotzdem unterstehen diese Abgaben niedrigeren demokratischen Hürden als klassische Steuern.
Für die Ostschweiz ist das keine abstrakte Frage. Kleine und mittlere Unternehmen prägen rund 90 Prozent unseres Wirtschaftslebens. Für sie entscheiden Lohnnebenkosten über Einstellungen, Pensen und Investitionen. Würde der laufende sozialpolitische Ausbau allein über Lohnabzüge finanziert, kämen gemäss Avenir Suisse auf einen Medianlohn von knapp 88'000 Franken rund 2'260 Franken zusätzliche Abzüge pro Jahr. Weniger Kaufkraft für Angestellte, höhere Personalkosten für Betriebe, ein schwächerer Werkplatz.
Avenir Suisse schlägt deshalb eine institutionelle Korrektur vor: eine «Lohnprozentbremse», die einen verfassungsrechtlich verankerten Maximalsatz für steuerähnliche Lohnbeiträge festschreibt. Wer diesen Plafond anheben will, müsste dasselbe doppelte Mehr einholen wie bei jeder Steuererhöhung. Das ist kein Angriff auf den Sozialstaat, sondern eine Forderung nach demokratischer Konsequenz. Als Lohnempfänger und Arbeitgeber gefällt mir diese Idee.
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