Frühe Förderung im Kanton St.Gallen: Eltern sollen zu Erstgespräch verpflichtet werden
Der Kanton St.Gallen will die frühe Förderung von Kindern vor dem Schuleintritt gezielt stärken, wie die St.Galler Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt. Eine entsprechende Sammelvorlage der Regierung bündelt mehrere parlamentarische Aufträge und soll den Gemeinden künftig klare Instrumente bieten, um Kinder in den ersten Lebensjahren besser zu unterstützen.
Im Zentrum stehen Massnahmen zum Abbau von Sprachbarrieren sowie zur besseren Vorbereitung auf den Eintritt in die Volksschule. Dafür sollen auch verpflichtende Fördermassnahmen möglich sein – etwa ein obligatorisches Erstgespräch im Vorschulalter.
Gespräch mit Fachperson zur Sprachentwicklung
«Die vorberatende Kommission des Kantonsrates anerkennt die vielfältigen Herausforderungen und sieht in der frühen Förderung einen wichtigen Schlüssel zur dringend nötigen Entlastung des Bildungssystems», heisst es in der Mitteilung. Sie betont gleichzeitig auch die Rolle der Eltern: Die Hauptverantwortung für die Erziehung soll weiterhin bei ihnen liegen, wo nötig, sollen sie jedoch gezielt unterstützt werden.
Eine zentrale Neuerung ist ein verpflichtender Erstkontakt vor dem Schuleintritt. Erziehungsberechtigte sollen mit ihrem Kind eine Fachperson der frühen Förderung aufsuchen – dafür kommen etwa Mitarbeitende von Spielgruppen, Betreuungspersonal aus Kitas oder Kinderärztinnen und Kinderärzte infrage. Dabei sollen aus Sicht der vorberatenden Kommission aber nur die sprachlichen Kompetenzen des Kindes im Fokus stehen. Ziel sei es, Förderbedarf frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen einzuleiten.
Mehr Spielraum für Gemeinden
Die vorberatende Kommission hat sich laut Mitteilung eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Umfang verpflichtende Massnahmen im Vorschulbereich punktuell notwendig sind. Sie ist zum Schluss gekommen, dass den Gemeinden ermöglicht werden soll, in bestimmten Fällen eine Massnahme im Bereich der frühen Förderung für Eltern und Kind verpflichtend anzuordnen.
Dafür soll den Gemeinden mehr Flexibilität gegeben werden. So sollen sie zum Beispiel nicht zwingend ein formelles Konzept erstellen müssen, um einen Bedarf für eine Massnahme auszuweisen. Aus Sicht der Kommission sollen die Gemeinden weiterhin eine tragende Rolle in der frühen Förderung spielen und ihre Angebote an den lokalen Bedarf anpassen können.
Die Vorlage wird in der kommenden Sommersession erstmals im Kantonsrat beraten. Die zweite Lesung ist für die Herbstsession 2026 vorgesehen.
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