1. August in der Ostschweiz: So viele Hobby-Feuerwerker haben gegen das Verbot verstossen
«Der Nationalfeiertag ist im Kanton St.Gallen weitgehend ruhig und ohne grössere Zwischenfälle verlaufen.» Das schreibt die St.Galler Kantonspolizei in einem Communiqué. Das seit dem 17. Juli geltende absolute Feuerverbot sowie das teilweise Feuerwerksverbot seien von der Bevölkerung grösstenteils eingehalten worden. Sie habe damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit sowie zur Minimierung der Wald- und Flurbrandgefahr geleistet.
Holzkohle-Grills, Cheminées, Feuerschalen und Feuerwerke
Das Entfachen von Feuer im Freien ist im Kanton St.Gallen unabhängig vom Standort untersagt. Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Raketen und Feuerwerksbatterien. Zwischen Freitagabend und Samstag um Mitternacht stellte die Kantonspolizei sieben Verstösse gegen das Feuerverbot fest. «Dabei wurden im Freien Feuer in Holzkohle-Grills, Cheminées und Feuerschalen entzündet.» Die Verstösse seien aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung sowie im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit festgestellt worden.
Zudem registrierte die Kantonspolizei acht Widerhandlungen gegen das teilweise Feuerwerksverbot, wie sie weiter mitteilt. Soweit die verantwortlichen Personen mit verhältnismässigem Aufwand ermittelt werden konnten, wurden sie verwarnt oder bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
In der Stadt St.Gallen verlief der 1. Augustabend sehr ruhig, wie Mediensprecher Roman Kohler auf Anfrage erklärt. Es sei eine einzige Meldung wegen Abbrennens von Feuerwerk eingegangen. Als die Polizei vor Ort eintraf, fand sie aber weder Personen noch Feuerwerk vor.
Regen entspannt die Situation vorläufig nicht
Seit Inkrafttreten des absoluten Feuerverbots registrierte die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt rund 67 Verstösse. Die verantwortlichen Personen wurden verwarnt oder angezeigt.
«Trotz vereinzelter Niederschläge besteht im Kanton St.Gallen weiterhin eine erhebliche Gefahr von Wald- und Flurbränden», heisst es im Communiqué weiter. Die Vegetation sei vielerorts nach wie vor sehr trocken. Bereits ein kleiner Funke könne ausreichen, um einen Brand mit weitreichenden Folgen auszulösen.
Die Kantonspolizei St.Gallen überwacht die Einhaltung des Feuerverbots im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit sowie aufgrund entsprechender Meldungen aus der Bevölkerung. Oberstes Ziel sind laut der Mitteilung der Schutz von Menschen, Tieren, Wäldern und der Umwelt sowie die Verhinderung von Wald- und Flurbränden. «Widerhandlungen gegen die geltenden Verbote können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen», betont die Polizei. Fehlbare Personen werden in der Regel angezeigt, die Staatsanwaltschaft entscheidet in der Folge über die Sanktion. «Bei Uneinsichtigkeit oder wiederholten Verstössen schreitet die Kantonspolizei konsequent ein», schreibt sie.
So verlief die Nacht im Thurgau
Die Thurgauer Kantonspolizei ihrerseits berichtet von rund einem Dutzend Meldungen wegen Verstössen gegen das Feuer- sowie das Feuerwerksverbot. «In rund der Hälfte der Fälle wurde eine Verzeigung ausgesprochen.» Im selben Zeitraum wurden der Kantonalen Notrufzentrale rund ein Dutzend Ruhestörungen gemeldet.
Ruhiges 1. August-Wochenende in Appenzell Ausserrhoden
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden war die Situation übers Wochenende sehr ruhig. Das erklärt Marcel Wehrlin, Mediensprecher der Ausserrhoder Kantonspolizei, auf Anfrage. Seit Freitag sei der Polizei ein einziger Verstoss gegen die geltenden Verbote bekannt: In einem Garten in Heiden wurde unerlaubterweise ein Feuer angezündet. Als dies der Polizei gemeldet wurde, rückte sie aus und zeigte die fehlbare Person an. Bezüglich des unerlaubten Abbrennens von Feuerwerken seien der Ausserrhoder Polizei keine Fälle bekannt, wie Wehrlin weiter sagt.
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